Luftfahrt Bund genehmigt Umnutzung des Flugplatzes Buochs NW

kad, sda

17.8.2021 - 14:26

Auf dem Flugplatz Buochs, der nun definitiv eine zivile Anlage ist, können nun Sicherheitsmassnahmen realisiert werden. (Archivaufnahme)
Auf dem Flugplatz Buochs, der nun definitiv eine zivile Anlage ist, können nun Sicherheitsmassnahmen realisiert werden. (Archivaufnahme)
Keystone

Der ehemalige Militärflugplatz Buochs NW kann künftig als rein ziviles Flugfeld betrieben werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat am Dienstag die Umnutzung des Flugplatzes genehmigt, der Basis für die Pilatus Flugzeugwerke ist. Die Zahl der Flugbewegungen pro Jahr werden vorläufig auf 16'800 beschränkt.

kad, sda

Der Bundesrat hatte 2017 beschlossen, die militärische Nutzung des Flugplatzes definitiv einzustellen. Daraufhin reichte die Airport Buochs AG (ABAG) ein Umnutzungsgesuch ein. Sie hatte bereits seit 2005 den zivilaviatischen Teil des gemeinsam genutzten Flugplatzes betrieben.

Gegen die Umnutzung waren elf Einsprachen eingegangen, was das Bazl zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung veranlasste. Aufgrund der positiven Beurteilung des Gesuchs und der Umweltverträglichkeitsprüfung habe man die Umnutzung des Flugplatzes Buochs nun bewilligt, teilte das Bazl mit.

Die ABAG habe zudem die Weiternutzung der Hangarzelte und die Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an der Herdernstrasse beantragt. Diese öffentliche Strasse verläuft quer über den Flugplatz und kreuzt die Piste und einen Rollweg.

Flugzeiten detaillierter geregelt

Die Betreiberin müsse zahlreiche Auflagen erfüllen, etwa was die Sanierung der Entwässerung betreffe. Der Kanton Nidwalden und der Flugzeugbauer Pilatus teilen sich den Betrieb des Flugplatzes je zur Hälfte. 2017 hatten sie je 10 Millionen Franken für die Sanierung gesprochen.

Wie das Bazl weiter schreibt, beschränkt es die Zahl motorisierter Flugbewegungen vorläufig auf 16'800 Starts und Landungen pro Jahr als Beitrag zur Lärmvorsorge. Die Betreiberin hätte 20'000 Flugbewegungen gefordert.

Zu einem Verbot des Flugbetriebs an Sonn- und Feiertagen, wie es die Grünen Nidwalden in ihrer Beschwerde gefordert hatte, kommt es zwar nicht, da der Betrieb nicht mehr eigenwirtschaftlich betrieben werden könnte. Doch die Flugzeiten sind laut Bazl wesentlich detaillierter geregelt.

So dürfen Ortsansässige nicht mehr wie heute bereits von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang fliegen. Es gelten neu einheitliche Zeiten für alle, ab 7.30 Uhr an Wochentagen, ab 8 Uhr am Samstag und ab 10 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Zudem gilt neu eine Mittagspause und ein Betriebsschluss um 18 statt 20 Uhr. Es gibt ein Kontingent von 2000 Ausnahmebewilligungen.

Umstrittene Hangarzelte

Zusammen mit dem für später geplanten Ersatz bestehender Bauten werde das Bazl die Anzahl zulässiger Flugbewegungen neu beurteilen, heisst es weiter. Der Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Man nehme die Bewilligungen unter Auflagen erfreut zur Kenntnis, teilte die ABAG in einer ersten Reaktion mit. Das Bazl habe auch weiteren separat eingereichten Gesuchen entsprochen. So können etwa die bestehenden Hangarzelte bis Ende 2026 genutzt werden. Mit deren Weiternutzung hatte sich bereits das Bundesgericht befasst, nachdem drei Anwohner dagegen geklagt hatten.

Mit den Bewilligungen könne nun ein Teil des von der Nidwaldner Bevölkerung gesprochenen Objektkredites zeitnah für die Sicherheitsmassnahmen eingesetzt werden, heisst es weiter. Sobald allfällige Beschwerden bereinigt seien, würden mit dem restlichen Kapital zwei Hangars und ein Betriebsgebäude mit Fahrzeugunterstand erstellt.