Strassenbau Bundesgericht macht Weg frei für Urner Umfahrungsstrasse

kad, sda

28.9.2021 - 13:42

Vom Sportplatz in Schattdorf führt die geplante West-Ost-Verbindung im Urner Talboden über einen umstrittenen Kreisel zur Autobahn. (Archivbild)
Vom Sportplatz in Schattdorf führt die geplante West-Ost-Verbindung im Urner Talboden über einen umstrittenen Kreisel zur Autobahn. (Archivbild)
Keystone

Für das Urner Strassenbauprojekt West-Ost-Verbindung (Wov) können die Bagger auffahren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners gegen die Umfahrungsstrasse im Urner Talboden abgewiesen, somit ist die Baubewilligung rechtskräftig.

Keystone-SDA, kad, sda

Über 80 Beschwerden hatte der Kanton Uri im Zusammenhang mit der geplanten 1350 Meter lange Umfahrungsstrasse bearbeitet, zuletzt war noch eine Beschwerde eines Anwohners hängig. Diese hat das Bundesgericht nun abgewiesen, wie es am Dienstag mitteilte.

Der Urner Regierungsrat hatte Ende 2018 die Bewilligung für die Strasse erteilt, welche die Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr entlasten soll. Sie führt von Schattdorf dem Schächen-Bach entlang bis zur Autobahn. Der Beschwerdeführer bemängelte das Projekt in verschiedener Hinsicht.

Auf den Aspekt des Lärmschutzes trat das Bundesgericht nicht ein, da sich der Beschwerdeführer nicht sachbezogen mit dem Urteil auseinandergesetzt habe, heisst es im Urteil. Gewürdigt hat es dagegen etwa die bemängelte Linienführung.

Alternativen zu teuer

Der Beschwerdeführer machte geltend, mit dem Bau werde in den Gewässerraum des Schächen eingegriffen und schlug Alternativrouten vor. Das Gericht kam zum Schluss, dass die geplante Linienführung die relative Standortgebundenheit erfülle, weil die Alternativen unter anderem deutlich teurer wären.

Weiter kritisierte er, dass der Umweltverträglichkeitsbericht nachträglich ergänzt worden sei. Das Bundesgericht hält zwar fest, der Regierungsrat habe das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt. Dieser Mangel sei aber im Laufe des kantonalen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren behoben worden.

Der Beschwerdeführer monierte des weiteren eine Schwächung des Hochwasserschutzes. Er untermauerte dies zwar mit einem Gutachten. Dieses sei allerdings erst nach Erlass des Urteils der Vorinstanz erstellt worden. Es könne deshalb nicht in die Beurteilung mit einbezogen werden, halten die Richter fest.

Initiative hängig

Mit dem Bundesgerichtsurteil sind die juristischen Fragen rund um das Strassenbauprojekt letztinstanzlich entschieden. «Der Knoten Schächen kann so gebaut werden, wie er geplant und öffentlich aufgelegt wurde», teilte der Urner Regierungsrat mit. Er will Mitte November über den genauen Fahrplan informieren.

Noch im Raum steht eine Volksinitiative, die den geplanten dreiarmigen Wov-Kreisel bei Schattdorf verhindern will. Der Urner Landrat hat die Initiative äusserst knapp per Stichentscheid zur Ablehnung empfohlen. Das Stimmvolk soll im Frühling darüber befinden. Inwiefern sich die geforderte Gesetzesänderung im Falle einer Annahme auf den Kreisel auswirken würde, ist aber ungewiss.

Der Regierungsrat erachtet es allerdings als politisch angezeigt, mit der Umsetzung des Kreisels bis nach der Volksabstimmung zu warten. Er wolle sich vorerst noch einmal mit den Initianten zusammensetzen. (Urteil 1C_17/2021 vom 26. August 2021)