Das letzte Teilstück des Hochwasserschutzprojekts in Buttisholz lässt weiter auf sich warten. Wie der Gemeinderat am Mittwoch mitteilte, konnten die Landerwerbsverhandlungen für den Ausbau des Hohrütibachs noch nicht abgeschlossen werden.
Das letzte Teilstück des Hochwasserschutzprojekts war 2013 öffentlich aufgelegen. 2015 bewilligte der Regierungsrat das Projekt. Im Herbst 2017 wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Einsprechers ab. Das letzte Teilstück könnte nun grundsätzlich gebaut werden, teilte der Gemeinderat mit.
Allerdings konnten die für das Bauvorhaben nötigen Landerwerbe noch nicht getätigt werden. Die Verhandlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen, teilte der Gemeinderat mit.
Geplant und ausgeführt wird das Hochwasserschutzprojekt vom Kanton Luzern. Dieser strebt nun gemäss der Mitteilung des Buttisholzer Gemeinderats ein Schätzungsverfahren und eine vorzeitige Besitzeinweisung an. Er hat dazu Gesuche bei der Schätzungskommission des Kantons Luzern eingereicht. Bei einer vorzeitigen Besitzeinweisung kann der Kanton das Land nutzen, obwohl noch nicht über die Enteignung entschieden ist.
Trotz der juristisch bedingten Verzögerung werden die Baumeisterarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat betont in der Mitteilung, dass alle Teilprojekte des Hochwasserschutzprojektes umgesetzt werden müssten. Zur Zeit sei das Hinterdorf wegen des fehlenden Teilstücks ungenügend geschützt.
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