Landrat NW Denkmalpflege wird in Nidwalden erneut neu aufgestellt

rl, sda

20.12.2023 - 17:18

Der Stanser Dorfplatz wird von historischen Gebäuden geprägt. (Archivaufnahme)
Der Stanser Dorfplatz wird von historischen Gebäuden geprägt. (Archivaufnahme)
Keystone

In Nidwalden soll die Denkmalpflege ihre Arbeit effizienter machen können. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung das Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler revidiert und dabei die Kompetenzen der Denkmalpflege gegenüber der Regierungsvorlage geschwächt.

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Letztmals hatte Nidwalden 2014 die oft zu Konflikten führende Unterschutzstellung von Gebäuden neu geregelt. Zu einer Entspannung führte dies aber nicht.

Die Denkmalpflegekommission, die damals vergrössert und mit mehr Kompetenzen ausgestattet worden war, soll deswegen wieder verkleinert werden. Sie soll wie schon vor 2014 eine beratende Fachkommission sein und Kompetenzen an die Fachstelle für Denkmalpflege abgeben.

Die vergrösserte Kommission habe zu einem trägeren Ablauf geführt, begründete Regierungsrat Res Schmid (SVP) am Mittwoch im Landrat die Verkleinerung. Die Kommission solle künftig dem Denkmalpfleger eine fachliche Hilfe sein, sagte Delf Bucher (Grüne/SP), namens der vorberatenden Landratskommission.

Für den Landrat gingen die vorgeschlagenen Änderungen zu wenig weit. Eine Abschaffung der Kommission lehnte er aber mit 38 zu 16 Stimmen ab. Gegen die Abschaffung angeführt wurde, dass der Beizug von externen Experten teurer sei als ein eigenes Beratergremium.

Gegenüber dem Regierungsantrag wurden die Kompetenzen der Fachstelle aber teilweise zu Gunsten der Gemeindebauämter eingeschränkt. So soll die Denkmalpflege bei Veränderungen im näheren Sichtbereich eines Schutzobjekts nur Stellungnahmen abgeben. Es gehe darum, an den Haaren beigezogene Auflagen zu verhindern, hiess es im Rat. Die Fachstelle solle sich auf die wichtigen Objekte konzentrieren.

Eine zentrale vom Regierungsrat vorgeschlagene und unbestrittene Neuerung ist, dass eine Unterschutzstellung nicht mehr nur vom Kanton verfügt, sondern auch mittels eines Vertrages zwischen Kanton und Grundeigentümer geregelt werden kann. Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der ins Grundbuch eingetragen wird.

Die Abstimmung führt der Landrat nach der zweiten Lesung durch.