Das Bundesgericht hat den Beschluss des Zürcher Kantonsrats zur Vergrösserung der Deponie Tägernmauer Holz in den Gemeinden Grüningen und Gossau aufgehoben. Gemeinden und Zweckverbände wurden vor dem Entscheid nicht ausreichend angehört.
Der Beschluss des Kantonsrats vom Oktober 2019 sah unter anderem vor, dass die Fläche der Deponie von 6 auf 10 Hektaren vergrössert und das Volumen von bisher 750'000 Kubikmeter verdoppelt wird. Die entsprechenden Änderungen sollten in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden.
Die Gemeinde Grüningen und mehrere Zweckverbände haben dagegen beim Bundesgericht erfolgreich Beschwerde eingelegt, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil hervor geht. Das Bundesgericht hält fest, dass mit der geplanten Erweiterung in die Autonomie der Gemeinden eingegriffen wurde.
Die Organisation des Abfallwesens sei deren Aufgabengebiet. Bei einem Vorhaben, wie der vorliegenden Änderung des Richtplans, hätten die Gemeinden und auch die Zweckverbände als deren Vertreter, vorgängig in das Verfahren einbezogen und angehört werden müssen.
«Gewichtige Änderung»
Dies sei nicht ausreichend geschehen. Es habe auch keine ausreichende Interessenabwägung stattgefunden. Und es sei nicht begründet worden, weshalb ausgerechnet die Deponie Tägernauer Holz erweitert werden solle.
Mit dem Beschluss habe der Kantonsrat des weiteren eine Neuausrichtung seiner Deponiepolitik vorgenommen, wonach nicht mehr in jeder Region ein Standort pro Deponietyp betrieben werden solle. Bei einer solchen gewichtigen Änderung sei der der Einbezug von betroffenen Gemeinden und Zweckverbänden unabdingbar. (Urteile 1C_644/2019 und 1C_648/2019 vom 4.2.2021)