Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag anlässlich seiner Januarsession:
- von fünf als dringlich eingereichten Vorstössen zwei als dringlich erklärt. Es geht dabei um zwei Postulate, bei denen es um die Erwerbstätigkeit respektive die Berufslehre von Personen mit Schutzstatus S geht. Die dringlichen Vorstösse werden am Dienstag behandelt.
- mit 76 zu 31 Stimmen das Feer'sche Fideikommiss, Abteilung Pfyffer von Altishofen, aufgehoben. Das Fideikommiss war vor über 260 Jahren geschaffen worden und umfasste in erster Linie die Schlossliegenschaften Buttisholz. Grund für die Aufhebung ist, dass der Fideikommissar keine Nachkommen hat. Das Vermögen wird in eine Stiftung überführt. Gegen die Aufhebung war die Linke, weil die weiblichen Familienmitglieder bei dieser übergangen worden seien.
- mit 106 zu 0 Stimmen entschieden, dass Betreibungs- und Konkursämter einfacher Konkurs- und Betreibungsdelikte anzeigen können. Er hat in erster Lesung das entsprechende Gesetz dahingehend angepasst. Mit der Revision entfällt die heute für eine Anzeige noch nötige Entbindung vom Amtsgeheimnis.
- die vom Regierungsrat ausgearbeitete Neuorganisation der regionalen Kulturförderung mit 73 zu 40 Stimmen zurückgewiesen. Anders als die Regierung, will das Parlament auch Kulturinstitutionen von regionaler Ausstrahlung wie Festivals oder Kulturlokale fördern, und nicht nur regionale Kulturprojekte.
- die überarbeitete Beteiligungsstrategie der Regierung einstimmig genehmigt.
- vom Planungsbericht über die weitere Entwicklung der Volksschule, der Gymnasien und der Berufsbildung mit 87 zu 22 Stimmend zustimmend Kenntnis genommen.