Der Landrat Nidwalden hat in seiner Sitzung vom Mittwoch:
- ein Postulat von Paul Odermatt (Mitte), das einen Bericht zu einem möglichen Strommangel fordert, mit 54 zu 5 Stimmen für dringlich erklärt.
- die Notverordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie einstimmig genehmigt. Dabei geht es um den Schutzschirm des Bundes für Grossveranstaltungen. Für diesen müssen die Kantone die gesetzliche Grundlage schaffen.
- eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes einstimmig genehmigt und damit den Gemeinden zwei Jahre länger Zeit gegeben, um die Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente anzupassen. Auf eine zweite Lesung der Gesetzesänderung verzichtete der Rat, nur so kann die Teilrevision rechtzeitig in Kraft treten und die Gemeinden können nach 2023 weiterhin Baubewilligungen erteilen.
- Mehrkosten für den Ausbau des neuen Gerichtsgebäudes am Bahnhofplatz 3 von 1,54 Millionen Franken einstimmig genehmigt.
- den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Finanzierung der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten einstimmig beschlossen. Dem Kanton entsteht voraussichtlich eine zusätzliche Ausgabe von jährlich rund 400'000 Franken.
- zwei einfache Auskunftsbegehren zur Gesamtverkehrsstrategie und zum Strommangel beantwortet.
- mit 54 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Planungskredit von 1,58 Millionen Franken für eine neue Dreifachturnhalle beim Kollegium Stans genehmigt. Die Baukosten werden auf 17 bis 20 Millionen Franken veranschlagt, der Bau soll 2028 stehen. Ein Rückweisungsantrag der FDP, die lieber die ursprünglich favorisierte Variante im Berg gehabt hätte, wurde mit 46 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.