Das Zuger Kantonsparlament hat an seiner Sitzung vom Freitag:
- das SVP-Postulate zur Wiedereinführung eines gedruckten Amtsblatts mit Marktblatt mit 54 zu 19 Stimmen teilerheblich erklärt. Der Vorstoss wird mit dem Hinweis ergänzt, dass mit der Wiedereinführung der Printversion für den Kanton Kosten entstehen können. Das Postulat beauftragt die Regierung, eine öffentliche Ausschreibung zu machen, um ein Unternehmen zu suchen, welches ein Papier-Amtsblatt mit Marktblatt herausgibt.
- die überparteiliche Motion mit 64 zu 8 Stimmen erheblich erklärt. Diese beauftragt den Regierungsrat, dem Kantonsrat einen Vorschlag für gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten für die Erstellung von barrierefreien Wahl – und Abstimmungsunterlagen.
- eine Motion aus den Reihen der Mitte und ALG mit 40 zu 30 Stimmen erheblich erklärt. Damit wird die Regierung beauftragt, dem Kantonsrat einen Vorschlag für eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, dass künftig auch Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, abstimmen oder wählen können.
- die ALG-Motion zum Verbot von Konversionstherapien mit 47 zu 27 Stimmen in ein weniger verbindliches Postulat umgewandelt und dieses schliesslich mit 71 zu 1 Stimmen erheblich erklärt.
- das Postulat von Mitte-Kantonsrat Pirmin Andermatt zu einem Pumpspeicherkraftwerk zwischen dem Ägeri- und dem Zugersee mit 60 zu 10 Stimmen abgelehnt.
- eine überparteiliche Motion zur vereinfachten finanziellen Rahmenbedingungen für Kantonsrätinnen und Kantonsräte mit 45 zu 26 Stimmen teilerheblich erklärt.
- weitere Postulate und Interpellationen behandelt.