Kommunale Abstimmungen LU Die Gemeinde Ebikon LU kann ihre Ortsplanung revidieren

we, sda

18.6.2023 - 13:42

Die Gemeinde Ebikon kann seine Ortsplanung revidieren. (Archivbild)
Die Gemeinde Ebikon kann seine Ortsplanung revidieren. (Archivbild)
Keystone

Das Stimmvolk von Ebikon hat am Sonntag der Gesamtrevision der Ortsplanung zugestimmt. Das überarbeitete Bau- und Zonenreglement strebt eine «gesunde Verdichtung» an.

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2586 Personen sagten Ja zur Revision, 489 lehnten sie ab. Der Ja-Stimmenanteil betrug 84,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,04 Prozent.

Nötig wurde die Gesamtrevision einerseits, weil die Baubegriffe kantonal harmonisiert werden und neue Berechnungen gelten. Andererseits sind laut Bundesgesetz Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Der heutige Zonenplan und das gültige Bau- und Zonenreglement Ebikon stammen aus dem Jahr 1995.

Mit der neuen Ortsplanung schafft Ebikon raumplanerische Instrumente, um dem starken Wachstum der Gemeinde gerecht zu werden. In den vergangenen drei Jahrzehnten ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner um rund 30 Prozent auf gut 14'000 Einwohnerinnen und Einwohner angewachsen.

Im gesamtrevidierten Bau- und Zonenreglement (BZR), im neuen Zonenplan und im Teilzonenplan Gewässerraum wird festgelegt, wo, was gebaut werden darf oder wo nicht, damit Natur- und Kulturlandschaften erhalten bleiben.

Das überarbeitete Bau- und Zonenreglement strebt eine gesunde Verdichtung an, die bereits vorhandene Siedlungsfläche soll besser genutzt werden. Statt gegen aussen zu wachsen, sollen schlechtgenutzte Bauzonen und -lücken durch Aufstockungen, An- und Neubauten bestmöglich ausgenutzt werden.