Wahlsystem "Doppelter Pukelsheim" kommt erneut vor den Urner Landrat

SDA

11.1.2019 - 10:15

Neuer Anlauf zur Wahl-Reform in Uri: Nachdem eine Standesinitiative gescheitert ist, mit der der Kanton die Hoheit über sein Wahlsystem erlangen wollte, legt die Regierung dem Parlament nun erneut eine Einführung der Methode des "Doppelten Pukelsheim" vor.

Uri muss den Wahlmodus bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl des Landrats im Jahr 2020 anpassen. So will es das Bundesgericht. Denn in den acht Gemeinden, in denen die Proporzwahl gilt, hat wegen der unterschiedlichen Grösse der Wahlkreise nicht jede Stimme den gleichen Erfolgswert.

Diesen Mangel will die Regierung mit dem Wechsel zum System "Doppelter Pukelsheim" beheben, wie sie im Antrag ans Parlament schreibt, der am Freitag veröffentlicht wurde. Dabei werden die Mandate zunächst über die Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt. Erst anschliessend wird bestimmt, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Sitze erhalten.

Laut dem Bundesgericht hätte das Urner System auch verfassungskonform gemacht werden können, indem Wahlkreisverbände mit jeweils mindestens zehn Sitzen geschaffen würden. Dass die Gemeinden als Wahlkreise unverändert bleiben, erachtet die Regierung allerdings als Vorteil des "Doppelten Pukelsheim".

Die Regierung legt die Änderung des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrats nach März 2018 bereits zum zweitem Mal vor. Damals hatte das Parlament das Geschäft zurückgewiesen und sistiert, weil eine Standesinitiative hängig war, die Eingriffe des Bundesgerichts in die kantonalen Wahlsysteme unterbinden wollte. Der Nationalrat versenkte die Vorlage schliesslich im vergangenen Dezember.

Die zwölf Majorz-Gemeinden sind von der Revisionsvorlage nicht betroffen. Der Regierungsrat will die Gesetzesänderung gleichzeitig dazu nutzen, bei der Proporzwahl des Landrats den Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge zeitlich um drei Wochen vorzuverlegen. Damit wird die Frist für die Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen harmonisiert.

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