AusbildungEinschulungsstichtag in Schwyz soll zwei Monate vorverlegt werden
SDA
20.2.2020 - 10:02
Kinder im Kanton Schwyz sollen älter sein, wenn sie die obligatorische Schulzeit beginnen. Der Regierungsrat schlägt vor, den Stichtag zur Einschulung um zwei Monate vorzuverschieben. Er setzt damit eine Motion der SVP um.
Im Kanton Schwyz ist der Schuleintritt derzeit so geregelt, dass Kinder, die bis und mit 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden, auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig werden. Der obligatorische Kindergarteneintritt erfolgt also mit fünf Jahren.
Die Kantonsregierung will diesen Stichtag auf Ende Mai vorverlegen, wie sie im Antrag ans Parlament schreibt, den sie am Donnerstag veröffentlichte. Zudem werde das Volksschulgesetz so angepasst, dass die Eltern von Kindern, die zwischen dem 31. März und dem 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden, unbürokratisch mehr Flexibilität erhielten. Damit könne der individuelle Entwicklungsstand der Kinder besser berücksichtigt werden.
Kinder mit Geburtsmonat April oder Mai können mit schriftlicher Mitteilung der Erziehungsberechtigten an den Schulrat zurückgestellt werden. Kinder mit Geburtsmonat Juni oder Juli können ebenfalls mit schriftlicher Mitteilung der Erziehungsberechtigten an den Schulrat vorzeitig in die Schule eintreten.
Nach dem Dafürhalten der Regierung erfülle sie das Anliegen der Motionäre mit der vorliegenden Neuregelung. Die SVP hatte vorgeschlagen, den Stichtag um vier Monate vorzuverlegen.
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