Eine Frau, die wegen Sachbeschädigung im Haus ihres Ex-Freundes vor dem Luzerner Kriminalgericht antraben musste, ist freigesprochen worden. Den Tatbestand der Veruntreuung und des Diebstahls sahen die Richter dagegen erfüllt und verhängten eine bedingte Geldstrafe.
Die heute 51-jährige Schweizerin war 2008 ins Haus ihres Freundes gezogen, zwei Jahre später trennte sich das Paar. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, bei ihrem Auszug Möbel, die ihr nicht gehörten, mitgenommen zu haben und, teilweise schon zuvor, einen Ferrari, einen Jaguar und einen Motorroller unberechtigt an sich genommen zu haben. Die Deliktsumme dieser vorgehaltenen Veruntreuung beträgt knapp 90'000 Franken.
Für die beiden Vergehen, mehrfach begangen, belegten die Richter die Beschuldigte mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 100 Franken. So steht es im Urteil, das am Donnerstag in Kurzform veröffentlicht wurde und noch nicht rechtskräftig ist. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Zahlen muss die Frau dagegen 20'000 Franken an ihren Ex-Freund als Schadensersatz sowie 500 Franken an dessen Architekturbüro, und den beiden eine Parteienentschädigung über 6200 Franken. Auch 18'000 Franken Verfahrenskosten werden ihr aufgebürdet.
Freispruch und Verjährung
Freigesprochen wurde sie dagegen vom Vorwurf der qualifizierten Sachbeschädigung, das Verfahren wegen einfacher Sachbeschädigung wurde infolge Verjährung eingestellt. Die Anklage hatte ihr nämlich vorgeworfen, aus Rache entgegen einer Vereinbarung beim Auszug aus dem Haus einen Sachschaden von 23'000 Franken angerichtet zu haben, indem sie Wände, Möbel, Fensterrahmen und Böden bemalt und verschmiert, Lampen beschädigt, Hemden zerschnitten und weitere Kleider in der Entkalkungsmaschine zerstört habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten beantragt, davon 6 Monate unbedingt. Dass nicht die ganze Strafe bedingt ausfallen solle, begründete sie damit, dass die Beschuldigte Zivilgerichtsurteile nicht beachte und immer wieder Geldprobleme habe.
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