Das Haus des Ex-Freundes beim Auszug stark beschädigt sowie leergeräumt haben soll eine 51-jährige Schweizerin, die sich am Mittwoch vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen schwerer Sachbeschädigung und Veruntreuung verantworten musste. Die Frau streitet alles ab und sagte, ihr ehemaliger Freund wolle ihr etwas anhängen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Davon soll die Frau 6 Monate absitzen. Der Staatsanwalt sprach von gekränkter Eifersucht, Rachegelüsten und boshaftem Verhalten. Dass nicht die ganze Strafe bedingt ausfallen solle, begründete er damit, dass die Beschuldigte Zivilgerichtsurteile nicht beachte und immer wieder Geldprobleme habe.
Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch, weil alles nur behauptet und nichts bewiesen sei. Es gebe keine Beweise, dass die Schäden am Haus nicht schon vor dem Auszug der Frau bestanden hätten. Zudem sei seine Mandantin damals davon ausgegangen, dass die Gegenstände ihr gehörten. Auch sei die Frau nicht vorbestraft.
Die Beiden waren seit 2002 ein Paar, sie war indes erst im März 2008 in das neue Haus ihres Freundes eingezogen. Zweieinhalb Jahre später kam es zum Bruch. In einer Vereinbarung verpflichtete sich die Frau dazu, das Haus zu verlassen. Der Mann war im Gegenzug bereit, ihr 15'000 Franken zu zahlen.
Seltsame Klausel
Die Vereinbarung enthielt auch eine vor dem Gericht diskutierte Klausel, wonach sie nichts beschädigen dürfe. Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten aber vor, beim Auszug im Haus einen Sachschaden von 23'000 Franken angerichtet zu haben. Sie soll Wände, Möbel, Fensterrahmen und Böden bemalt und verschmiert haben, Lampen beschädigt, Hemden zerschnitten und weitere Kleider in der Entkalkungsmaschine zerstört haben.
Die Frau sagte, sie habe keine Sachbeschädigungen gemacht, denn das sei nicht ihre Art. Sie habe teilweise Wände in dem noch nicht fertigen Haus bemalt. Andere Schäden stammten wohl von ihrem Ex-Freund. Dieser wolle ihr damit etwas anhängen.
Bei der Bauabnahme, Tage vor dem Auszug der Frau, habe das neue Haus noch einen ordentlichen Eindruck gemacht haben, erklärte aber der Staatsanwalt. Wieso der Mann, nachdem er seine Partnerin los geworden war, noch sein eigenes Haus hätte beschädigen sollen, erschliesse sich ihm nicht.
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau aber auch vor, bei ihrem Auszug Möbel, die ihr nicht gehörten, aus dem Haus entfernt zu haben und, teilweise schon zuvor, einen Ferrari, einen Jaguar und einen Motorroller unberechtigt an sich genommen zu haben. Die Deliktsumme dieser vorgehaltenen Veruntreuung beträgt knapp 90'000 Franken.
Eigentumsverhältnisse von Gericht geklärt
Die Frau bestritt auch dies. Sie sei Eigentümerin der Gegenstände gewesen, die sie mitgenommen habe, sagte sie. Die Gegenseite verwies auf Urteile des Bezirksgerichts Hochdorf von 2015, gemäss denen die umstrittenen Gegenstände im Besitz des Mannes gewesen seien. Für den Verteidiger haben diese zivilrechtlichen Urteil im Strafprozess aber keine wesentliche Aussagekraft.
Der Verteidiger stellte die langjährige Beziehung als "etwas speziell" dar. Der Mann sei an ihr nicht interessiert gewesen, sondern habe sie als Vorzeigemodell benutzt. Die Frau sagte, ihr Ex-Freund habe sie ausgenutzt. Er sei geizig gewesen und habe ihr verboten, zu arbeiten. Der Anwalt ihres Ex-Freundes bezeichnete die Frau seinerseits als aggressiv, aufbrausend und unberechenbar.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bekannt gegeben.
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