WerbungFür Abstimmungsplakate braucht es in Nidwalden keine Bewilligung
rl, sda
20.12.2024 - 09:24
SVP-Mitglieder sind 2019 in Buochs NW mit einem Plakat für die eidgenössischen Wahlen unterwegs. (Archivaufnahme)
Keystone
Für Abstimmungsplakate braucht es in Nidwalden weiterhin keine Bewilligung. Dies sieht der Entwurf der totalrevidierten Reklameverordnung vor, die der Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt hat.
Keystone-SDA, rl, sda
20.12.2024, 09:24
SDA
Grundsätzlich soll weiterhin an der grundsätzlichen Bewilligungspflicht für temporäre Reklamen festgehalten werden, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Damit solle vor allem verhindert werden, dass Reklametafeln den Verkehr gefährden oder das Orts- und Landschaftsbild verunstalten.
Generell bewilligungspflichtig seien deswegen beleuchtete und bewegte Reklamen, Reklamen an Strassen oder Reklamen bei Natur- oder Kulturdenkmälern, hiess es in der Mitteilung. Das Bewilligungsverfahren sei ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Auflage.
Wer dauerhaft eine Reklame aufstellen will, muss aber nach dem Willen des Regierungsrats das Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Dabei geht es etwa um fest verankerte Reklamen am Ortseingang oder freistehende Eigenreklamen.
Zeitliche Einschränkungen für bewilligungsfreie Plakate
Von der Bewilligungspflicht ausgenommen bleiben sollen Wahl- und Abstimmungs- sowie Veranstaltungsplakate. Voraussetzung ist, dass sie rechteckig sind und ihr Fläche nicht grösser als 3,5 Quadratmeter ist.
Für die bewilligungsfreien Reklamen gibt es zeitliche Einschränkungen. Sie sollen nach der Vorstellung des Regierungsrats frühestens sieben Wochen vor dem Termin aufgestellt und müssen danach innerhalb einer Woche wieder entfernt werden.
In die totalrevidierte Verordnung soll ferner ein Verbot von Reklamen verankert werden, welche die öffentliche Ordnung, den Anstand, die guten Sitten oder die menschliche Würde verletzen.
Die geltende Reklameverordnung stammt von 1989. Ziel der Revision ist es klarer zu regeln, welche Reklamen einer Bewilligungspflicht unterstehen. Zudem sollen neue Formen mit bewegten und beleuchteten Reklamen geregelt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. März 2025.
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