Hochwasserschutz Fünfjährige Bauphase für Obwaldner Hochwasserschutz eingeläutet

SDA

7.7.2020 - 12:07

Die Infrastruktur des Flugplatzes Alpnach soll besser vor Hochwasser geschützt werden. (Archivbild)
Die Infrastruktur des Flugplatzes Alpnach soll besser vor Hochwasser geschützt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Kanton Obwalden hat am Dienstag damit begonnen, eine 850 Meter lange Hochwasserschutzmauer in Alpnach zu bauen. Sie soll dereinst das Flugplatzgebäude schützen und bildet den Auftakt einer fünfjährigen Bauphase.

Es handelt sich um das erste von fünf Baulosen des Wasserbauprojekts Sarneraa Alpnach I. Mit diesem wird die Hochwassersicherheit für die Infrastruktur in Alpnach gewährleistet, wie die Obwaldner Staatskanzlei anlässlich des Spatenstichs mitteilte. Sie ist teil des grössten Hochwasserschutzprojekts in der Obwaldner Geschichte.

Kernstück ist der 6,6 Kilometer lange, bereits im Bau stehende Entlastungsstollen. Er beginnt beim Sarnersee, mündet unterhalb des Wichelsees in die Sarneraa und kostet rund 106 Millionen Franken. Der Stollen dürfte 2024 oder 2025 betriebsbereit sein.

Unterhalb des zukünftigen Stollenauslaufbauwerks entstehen ein Gerinneausbau und ein Entlastungkorridor. Weitere Bestandteile sind der Rückbau der Eichischwelle, Schutzmassnahmen für Flugplatz und Kavernen sowie die Anbindung des Geschiebesammlers Schlierenrüti an die Sarneraa durch den Abbruch des Damms auf einer Länge von rund 50 Metern.

Einschränkungen wegen Flugbetrieb

Um Kosten und Termine im Griff zu haben, wurde die Bauausführung in einzelne Baulose aufgeteilt. Als erstes erfolgt der Objektschutz für die Infrastruktur des Flugplatzes mit einer 850 Meter langen Hochwasserschutzmauer.

Mit der Aufteilung in mehrere Baulose könne sichergestellt werden, dass die verfügbaren Zeitfenster aufgrund des Flugbetriebs optimal genutzt werden, wird Baudirektor Josef Hess in der Mitteilung zitiert. Zudem lassen sich so die Arbeiten auf den Fortschritt des Entlastungsstollens abstimmen.

Bis zu dessen Inbetriebnahme müssen die Massnahmen mindestens so weit fertiggestellt sein, dass die Hochwassersicherheit gewährleistet ist.

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