Coronavirus – Schweiz Generelles Besuchsverbot in Zuger Heimen und Spitälern aufgehoben

SDA

10.6.2020 - 15:13

In Zuger Altersheimen sind Besuche wieder möglich. (Symbolbild)
In Zuger Altersheimen sind Besuche wieder möglich. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Zug hebt das generelle Besuchsverbot in Heimen und Spitälern auf, das er wegen des Coronavirus erlassen hatte. Bereits Anfang Mai hatte er es gelockert und Besuche von Angehörigen zugelassen.

Um Mitarbeitende und Bewohnende von Wohn- und Pflegeheimen sowie Spitälern vor dem Coronavirus zu schützen, galt im Kanton Zug ab Mitte März ein generelles Besuchsverbot. Dank der erfreulichen Entwicklung der Corona-Fallzahlen werde dieses nun aufgehoben, teilte die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mit.

Zum Schutz der besonders gefährdeten Personen in den Heimen seien nach wie vor Schutzkonzepte notwendig. Diese müssten von den zuständigen Heimärztinnen und -ärzten genehmigt werden.

In den beiden Akutspitäler sind Besuche erst ab dem vierten Tag gestattet. Pro Person sind zwei Besuchende am Tag erlaubt, die maximal eine Stunde bleiben dürfen. Partner dürfen während der Geburt anwesend sein.

Der Kanton, der als erster in der Zentralschweiz einen bestätigten Corona-Fall vermeldete, zählte bislang 207 Infektionen. 9 Personen starben an den Folgen des Virus.

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