StrassenbauGericht bestätigt Linienführung von Urner Umfahrungsstrasse Wov
kad, sda
26.11.2020 - 17:10
Das Urner Obergericht hat vier hängige Beschwerden gegen das Strassenbauprojekt West-Ost-Verbindung (Wov) im Urner Talboden behandelt. Es hiess die Linienführung gut und lehnte es ab, die Plangenehmigung aufzuheben. Allerdings muss der Kanton auch nachbessern.
Die Genehmigung für die 1350 Meter lange Umfahrungsstrasse zwischen Altdorf und Schattdorf hatte der Regierungsrat bereits vor zwei Jahren erteilt. Privatpersonen, Unternehmen und der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) reichten dagegen Beschwerden beim Urner Obergericht ein.
Das Gericht bestätigte die Linienführung der Wov inklusive Kreisel sowie die auf der neuen Strasse vorgesehene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, wie es am Donnerstag mitteilte. Letztere hatte der VCS bemängelt, da die Regierung damit ein Versprechen in der Botschaft zur Volksabstimmung gebrochen habe.
Dennoch waren die Beschwerdenführer teilweise erfolgreich. So muss der Regierungsrat etwa die Veloführung auf der Gotthardstrasse an der Kreuzung Langmatt überdenken. Das Gericht kritisierte, Alternativvarianten seien zu wenig fundiert geprüft worden.
Andere Instanz bei möglichen Schäden
Auch bei der Bestandes- und Zustandsaufnahme von Gebäuden, die vom Bau möglicherweise betroffen sein könnten, muss die Regierung auf Geheiss des Gerichts über die Bücher. Anstatt an das Zivilgericht muss der Regierungsrat an die enteignungsrechtliche Schätzungskommission gelangen.
Bereits nachgebessert hatte der Kanton in einem weiteren Punkt, den das Gericht bemängelte. So hätte die Baudirektion nämlich vor der Plangenehmigung eine Beurteilung durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) einholen müssen, da der Bund das Projekt finanziell unterstützt. Die sei während des Gerichtsverfahrens nachgeholt worden.
Der Urner Baudirektor Roger Nager (FDP) äusserte sich in einer Mitteilung zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht stütze den Kanton in den zentralen Punkten. «Damit sind wir einen grossen Schritt weiter.»
Warten auf das Bundesgericht
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Zwei weitere Beschwerden, die die Einsprachelegitimation von zwei Schattdorfer Unternehmen betrafen, sind beim Bundesgericht hängig. Nager weist darauf hin, dass diese keine aufschiebende Wirkung hätten.
Die Wov soll dereinst Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr befreien. Das Urner Stimmvolk hatte im Oktober 2015 die 19,8 Millionen Franken teure Umfahrungsstrasse gutgeheissen. Zusammen mit dem neuen A2-Halbanschluss Altdorf Süd verbessert sie die Erschliessung des Urner Talbodens.
Kritik gibt es am geplanten Kreisel Schächen. Diesen will die Regierung mit drei Ein- und Ausfahrten bauen. Eine kantonale Volksinitiative, die im Oktober lanciert wurde, will dagegen einen vieradrigen Kreisel.
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