AusbildungGericht weist Anspruch auf Entschädigung bei Heimunterricht ab
SDA
20.5.2020 - 11:39
Wer seine Kinder zu Hause privat unterrichtet, kann dafür kein öffentliches Geld in Anspruch nehmen. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Eltern abgewiesen, die für den Aufwand des «Homeschooling» entschädigt werden wollten.
Die Mutter von Zwillingen unterrichtet diese seit 2016 zu Hause auf Primarschulstufe. Dafür hat sie eine Bewilligung des Luzerner Bildungs- und Kulturdepartements. Es sei aber nicht erhärtet, dass die Kinder etwa als Folge einer Behinderung zwingend privat zu Hause hätten unterrichtet werden müssen, hält das Kantonsgericht in seinem Urteil fest, das es am Mittwoch veröffentlichte.
Die Eltern hatten beim örtlichen Gemeinderat ein Gesuch um Entgelt für den finanziellen Aufwand gestellt. Der Gemeinderat wies das Gesuch aber ab, ebenso das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern auf Beschwerde hin. So landete der Fall der beiden Primarschülerinnen beim Kantonsgericht.
Dieses wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nun ab. Die Gemeinde muss demnach weder für Schulmaterial noch für die Unterrichtsfunktion, welche die Mutter anstelle einer Primarlehrperson für ihre Kinder ausübt, Entschädigung leisten.
Anders als in der öffentlichen Volksschule liege in diesem Fall eine Form von Privatunterricht vor, der selbst auf Primarschulstufe nicht unentgeltlich sei, hält das Gericht fest.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verfahren keinen Zusammenhang zum Distanzunterricht hat, der in den vergangenen Wochen wegen der Coronapandemie durchgeführt wurde.
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