ÖVGutachter kritisiert Subventionsgeber in VBL-Affäre
SDA
18.7.2020 - 10:55
In der Affäre um Subventionen, die die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) zu Unrecht bezogen haben sollen, nimmt ein Gutachter die Subventionsgeber in die Pflicht. Diese hätten Gelder nicht auszahlen dürfen, wenn sie nicht über die nötigen Informationen verfügten.
Im März war bekannt geworden, dass er Verkehrsverbund Luzern (VVL) von den VBL 16 Millionen Franken zurückfordert. Sie hätten von 2010 bis 2017 zu viel Geld erhalten, da sie kalkulatorische Zinsen verrechnete, was im subventionierten ÖV nicht rechtens sei.
Die VBL willigten Tage später ein, den Betrag zurückzuerstatten. Sie wiesen allerdings darauf hin, dass die mit der Holding-Struktur verbundene Verrechnungspraxis auch vom Bundesamt für Verkehr (BAV) 2012 geprüft worden sei.
Auch die Politik mischte sich ein, es kam zu einer Untersuchung. Solange diese laufe, wollten die VBL den Betrag noch nicht zurückzahlen, sehr zum Ärger des VVL, wie dieser Anfang Juli bekanntgab. Die Verkehrsbetriebe gaben ein Rechtsgutachten beim emeritierten Luzerner Rechtsprofessor Paul Richli in Auftrag, wie dieser in einem Interview mit der «Luzerner Zeitung» vom Samstag sagte.
«Jahrelang zerredet»
Bereits 2012 hätten sämtliche Beteiligten um die Zinspraxis gewusst. Es sei unverständlich, weshalb die Subventionsgeber VVL und BAV nicht schon damals reagiert hätten, sagte Richli. Die Frage sei «jahrelang zerredet» worden.
Dass VVL und BAV wegen der Holding-Struktur keinen Einblick in die Zahlen gehabt hätten, liess er nicht gelten. «VVL und BAV hatten das Recht und sogar die Pflicht, die nötigen Informationen zu beschaffen.» Ohne diese seien sich gar nicht berechtigt gewesen, Subventionen auszuzahlen. Es entstehe der Eindruck, dass die beiden die Möglichkeiten gemäss Subventionsrecht zu wenig kannten oder nutzten. Die Subventionsgeber müssten diesbezüglich aber sattelfester sein als die Bezüger.
Richli bemängelte indes auch die Kommunikation der VBL bezüglich der Rückzahlung. Wahrscheinlich habe das Unternehmen im Nachhinein gemerkt, dass die Zahlung wie ein Schuldzugeständnis aussehe. Öffentliche Erklärungen seien aber rechtlich nicht bindend. Ein Rechtsfall in der Sache könnte laut Richli eine Chance sein, weil damit die nötige Klarheit geschaffen würde.
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