Coronavirus – Schweiz Hoffnungen für Fasnachtsumzüge in der Stadt Luzern gedämpft

kad, sda

26.11.2021 - 15:42

Fasnachtsumzüge in der Stadt Luzern würden Stand heute nicht bewilligt. (Archivbild)
Fasnachtsumzüge in der Stadt Luzern würden Stand heute nicht bewilligt. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Luzern hat den Fasnachtsorganisationen mitgeteilt, dass Umzüge aufgrund der Bestimmungen des Bundes derzeit nicht bewilligt würden. Grund dafür sei, dass der Zugang nicht eingeschränkt werden könne.

Keystone-SDA, kad, sda

Vertreter der Fasnachtsorganisationen und der Behörden trafen sich am Mittwoch zu einen Austausch. Dabei habe der Kanton festgehalten, dass der Bund für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat vorschreibe, teilte das Luzerner Gesundheitsdepartement am Freitag auf Anfrage mit.

Weil dies bei den Fasnachtsumzügen in der Stadt Luzern nicht möglich sei, könnten diese, wie auch Stadtfeste, gestützt auf die aktuellen Vorgaben der Covid-19-Verordnung nicht bewilligt werden. Grossveranstaltungen müssen ein Schutzkonzept vorlegen, das von der Dienststelle Gesundheit und Sport genehmigt werden muss.

Der Kanton weist darauf hin, dass man nicht voraussagen könne, wie sich die epidemiologische Lage entwickle. Die Fasnacht 2022 beginnt in Luzern mit dem Schmutzigen Donnerstag am 24. Februar. Der Austausch mit den Fasnachtsorganisationen werde weitergeführt, auf deren Wunsch sei ein nächstes Treffen Ende Januar vorgesehen.

Vergleich mit dem Marathon

Das Lozärner Fasnachtskomitee (LFK) hatte zuletzt betont, man plane die beiden grossen Umzüge vom Schmutzigen Donnerstag und Güdismontag. Den Teilnehmenden solle eine Zertifikatspflicht auferlegt werden. Die Verantwortlichen verwiesen bei der Ankündigung Ende September auf den City Marathon, der in Luzern bewilligt worden war.

Sofern ein Vergleich zum Marathon überhaupt gezogen werden könne, sei darauf hinzuweisen, dass die Verordnung eine Ausnahme der Zugangsbeschränkung für Freiluftveranstaltungen im Sportbereich explizit vorsehe, hielt der Kanton fest.