Zentralschweiz Hünenberg ZG relativiert Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen

rl, sda

21.2.2024 - 12:21

Ein Monteur arbeitet an einer 5G-Mobilfunkanlage. (Archivaufnahme)
Ein Monteur arbeitet an einer 5G-Mobilfunkanlage. (Archivaufnahme)
Keystone

Nach einem Urteil des Zuger Verwaltungsgericht lockert die Gemeinde Hünenberg ihr Verbot für neue Mobilfunkanlagen. Wenn sichtbare Antennen nicht in reinen Arbeitszonen realisiert werden können, sind sie neu auch in anderen Zonen zulässig.

Der Gemeinderat Hünenberg hatte im Juni 2021 eine für das Gemeindegebiet und bis auf Ende 2024 geltende Planungszone erlassen. In dieser besteht grundsätzlich ein Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen. Von der Planungszone ausgenommen sind nur die reinen Arbeitszonen.

Mehrere Telekomanbieter akzeptierten dieses Verbot nicht. Der Zuger Regierungsrat und das Verwaltungsgericht hiessen deren Beschwerde gut, weil die erlassene Planungszone unverhältnismässig sei, teilte die Gemeinde Hünenberg am Mittwoch mit. So gelte für den Ortsteil Hünenberg See, wo es keine Arbeitszone gebe, faktisch ein Antennenverbot.

Der Gemeinderat hat die Planungszone deswegen revidiert und führt in dieser ein Kaskadenmodell ein. Demnach müssen sichtbare Mobilfunkantennen prioritär in Arbeitszonen errichtet werden. Ist damit nachweisbar keine ausreichende Abdeckung möglich, kann eine Anlage auch in einer anderen Zone gemäss folgender Rangfolge errichtet werden: Zonen des öffentlichen Interesses, gemischte Wohn- und Arbeitszonen sowie reine Wohnzonen.

Die neue Planungszone ist noch nicht rechtskräftig. Sie wird für einen Monat öffentlich aufgelegt. Sie soll längsten bis Ende 2025 gelten. Bis dahin will die Gemeinde ihre Ortsplanungsrevision unter Dach haben. In diese soll das Kaskadenmodell übernommen werden.

rl, sda