Kantonsrat ZGHunde müssen künftig im Kanton Zug in der Schonzeit an die Leine
we, sda
26.10.2023 - 11:17
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen im Kanton Zug künftig ihre Vierbeiner während der Brut- und Gebärzeit im Wald an der Leine führen. Dies hat das Kantonsparlament am Donnerstag beschlossen – gegen den Willen der Regierung.
26.10.2023, 11:17
26.10.2023, 11:44
SDA
Der Rat folgte mit 51 zu 24 Stimmen der vorberatenden Kommission, welche diese Verschärfung in der ersten Lesung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald beantragte. Die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Noch 2015 hatte sich der Kantonsrat gegen eine Leinenpflicht ausgesprochen. So müssen derzeit die Zuger Vierbeiner in der Schonzeit für Jungwild nicht angeleint werden. Leinenpflicht gilt in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr.
Dies wird sich ab 2025 ändern, wenn das revidierte Waldgesetz in Kraft treten soll – gegen den Willen der Regierung, die sich sowohl gegen eine generelle als auch gegen eine temporäre Leinenpflicht ausgesprochen hatte. Bis dato hätten keine übermässigen Störungen von Wildtieren durch Hunde in der besagten Zeit belegt werden können, schrieb sie im Bericht und Antrag an das Parlament.
Die Regierung wollte stattdessen dass Hunde neu in Wäldern und am Waldrand in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden können.
SP: Schutz in der «sensiblen Zeit»
Bereits in der Vernehmlassung löste die Thematik kontroverse Diskussionen aus. Und auch die vorberatende Kommission beantragte, dass die Vierbeiner während der Brut- und Gebärzeit vom 1. April bis am 31. Juli im Wald an der Leine geführt werden müssen.
Die temporäre Leinenpflicht sei gerechtfertigt, sagte Beat Iten im Namen der SP-Fraktion. Es sei sinnvoll, die Wildtiere in dieser sensiblen Zeit besser zu schützen und die Regelungen der Nachbarkanton zu übernehmen.
Auch Tabea Estermann – eine Försterstochter, wie sie betonte – sagte, die GLP unterstütze die Leinenpflicht in der Schonzeit, da die wilden Tiere im Wald dann besonders viel Ruhe vor stöbernden Hunden brauchten.
Stéphanie Horat (ALG) nannte die vorgeschlagene Leinenpflicht einen «Kompromiss», den die ALG aber befürworte. Herumstreunende Hunde würden für die Wildtiere zu viel Stress bedeuten. Da der Kanton Zug umgeben ist von Kantonen, welche die Leinenpflicht bereits in ihren Gesetzen verankert haben, befürchtete sie auch, Hundetourismus könne das Problem verschärfen.
Kurt Balmer (Mitte) sagte, der Kanton soll das Fuder mit der Leinenpflicht nicht überladen. Sein Fraktionskollege und Hundebesitzer Benny Elsener sagte, obwohl er sich viel im Wald aufhalte, sei er noch nie einem streunenden Hund begegnet. Nicht alle Hunde dürften in den selben Topf geworfen werden. Der Generalverdacht, dass alle Hunde gefährlich seien, reiche nicht aus für eine Leinenpflicht.
Die SVP-Fraktion sprach sich geschlossen gegen die temporäre Leinenpflicht aus. Thomas Werner (SVP) nannte die Diskussion über die temporäre Leinenpflicht «Salamitaktik». Schliesslich habe der Kantonsrat eine Pflicht ja bereits 2015 abgelehnt.
Die FDP-Fraktion war für die temporäre Leinenpflicht. «Wir sind gezwungen, das Gesetz anzupassen», sagte Michael Arnold (FDP). Warum solle der Kanton Zug das Gesetz liberal halten, wenn die Bevölkerung der angrenzenden Kantone den Wald verschmutze.
Drohnenflugverbot über dem Wald
Zur Teilrevision des Waldgesetzes kommt es, weil die Bestimmungen von 1998 teilweise nicht mehr mit dem geltenden Bundesrecht und der weiterentwickelten Praxis kompatibel sind. Auch nahm der Druck auf den Lebensraum Wald durch Tätigkeiten, die der Erholung dienen, in den vergangenen Jahren stark zu, wie die Regierung betonte.
So debattierte der Rat am Donnerstag im Rahmen dieser Teilrevision nicht nur über die Leinenpflicht, sondern auch über Biker und Drohnenflüge im Wald.
Die Regierung schlug vor, dass das Fliegenlassen von Drohnen im Waldesinnern und bis 50 Meter über Boden verboten und sanktioniert werden können. 50 Meter entspricht den höchsten Baumlängen im Kanton Zug. Diese Bestimmung schütze nicht nur die Erholungssuchenden von unerwünschten Störungen, sondern auch die Wildtiere in Bodennähe und im Baumkronenbereich, argumentierte die Regierung.
Das präventive Verbieten von Drohnen im Wald hingegen hielt die GLP-Fraktion für «unnötig», wie Estermann sagte. Es gebe keine Hinweise auf Probleme mit Drohnen im Wald und die Grünliberalen seien offen für neue Technologien. Schliesslich sei es subjektiv, sagte sie. Gewisse Menschen fühlten sich im Wald durch einen Hund mehr gestört, andere durch eine Drohne.
Die SP-Fraktion befürwortete das von der Regierung vorgeschlagene Drohnenflugverbot. «Im Sinne einer präventiven Massnahme», wie Beat Iten sagte. Die Zunahme von Drohneneinsätzen sei «enorm», und es müsse ja nicht immer erst abgewartet werden, bis eine Entwicklung einen unumkehrbaren Verlauf genommen habe und kaum mehr korrigierbar sei. Auch die ALG war für die Einschränkung der Drohnen.
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