Die Urner Regierung will die Gewinnsteuer im Kanton von heute 9,4 auf 6,0 Prozent senken. Das soll jene entlasten, die von der geplanten Abschaffung der Steuerprivilegien betroffen wären. Unter dem Strich dürfte es für den Kanton geringe Mehrerträge absetzen.
Mit der Senkung des gesamten Gewinnsteuersatzes auf Kantons- und Gemeindeebene lasse sich die effektive Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf 12,5 Prozent reduzieren, teilte der Regierungsrat am Mittwoch anlässlich der Vernehmlassung mit. Derzeit liegt die Belastung bei 14,9 Prozent. Nidwalden hatte gleichentags eine Reduktion auf 11,9 Prozent angekündigt.
In Uri sollen die Einwohnergemeinden zudem die Möglichkeit erhalten, den Kapitalsteuersatz zwischen 0,01 Promille und neu höchstens 4,0 Promille festlegen zu können. Bisher sind es maximal 2,4 Promille. So könnten sie drohende Steuermindererträge ausgleichen. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem Gemeinden mit kapitalintensiven und standortgebundenen Unternehmen an.
Kein Abzug auf Forschungsausgaben
Die Schweiz muss auf internationalen Druck hin Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Der Bund will das mit dem neuen Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) erreichen. Den Kantonen stehen dazu verschiedene Massnahmen zur Verfügung.
So etwa die obligatorisch einzuführende Patentbox. Diese wolle Uri mit einer Entlastung von höchstens 30 Prozent eher unattraktiv ausgestalten. Die Entlastungsbegrenzung wird auf höchstens 50 Prozent festgelegt und auf die Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung soll gänzlich verzichtet werden.
Dieser fliesse nicht in die Bemessungsgrundlage beim Finanzausgleich (NFA) ein. "Für den Kanton Uri als NFA-Empfänger-Kanton wäre dieser Abzug mit überdurchschnittlichen Steuerausfällen verbunden", schreibt die Regierung.
Mehrerträge
Die Steuergesetzrevision würde dem Kanton während der Übergangsjahre jährlich Mehrerträge von rund 303'000 Franken und ab der Steuerperiode 2025 von rund 622'000 Franken bringen. Die vorgeschlagene schlanke Umsetzung der Vorlage wirkt der Gefahr unerwünschter Mitnahmeeffekte entgegen und gewährleistet einfache sowie gute Steuerkonditionen.
Die Einwohnergemeinden seien unterschiedlich stark betroffen. Sie partizipieren aufgrund der hälftigen Aufteilung des Steuersubstrats im gleichen Ausmass wie der Kanton an den Mehr- und Mindereinnahmen. Der Steuerausfall beläuft sich während der fünfjährigen Übergangsperiode auf jährlich rund 252'000 Franken. Mittelfristig führt die Revision auch für die Einwohnergemeinden zu jährlichen Mehrerträgen von rund 67'000 Franken.
Die Vernehmlassung dauert bis 30. Januar 2019.
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