Coronavirus – SchweizIm Luzerner Kantonsspital gilt ab Montag 3G
rl, sda
2.11.2021 - 14:53
Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) weitet die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher aus, lockert aber im Gegenzug die Besuchseinschränkungen. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, wie das LUKS am Dienstag mitteilte.
Keystone-SDA, rl, sda
02.11.2021, 14:53
SDA
Seit rund eineinhalb Monate haben in gewissen, als sensibel eingestuften Abteilungen, wie etwa in der Geburtsabteilung, nur Personen Zutritt, die gegen Covid geimpft oder von der Krankheit genesen sind oder die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Diese 3G-Regel werde ab dem 8. November auf alle stationären Abteilungen des LUKS in Luzern, Sursee und Wolhusen ausgeweitet, teilte dieses mit.
Begründet wird dies mit den bisherigen Erfahrungen mit der 3G-Regel, mit Empfehlungen von Fachleuten sowie mit der Befürchtung, dass es in der kalten Jahreszeit wieder mehr Ansteckungen geben könnte. Wer als Besucherin oder als Besucher ins Spital will, benötigt somit grundsätzlich ein Coronazertifikat.
Stichproben
Wer kein Zertifikat hat, kann in einem externen Testzentrum oder (nach Anmeldung) im Spital einen Test machen. Tests, die für Besuche in einem Spital gemacht werden müssen, zahlt der Bund, allerdings wird nur ein negatives Testergebnis für den Spitalbesuch bescheinigt, aber kein Zertifikat ausgestellt. Die Kontrolle der Covid-Zertifikate sowie der Testnachweise werde auf der Basis von Stichproben durchgeführt, teilte das LUKS mit.
Mit der Einführung der 3G-Regel werden die Besuchseinschränkungen gelockert. Bislang durfte ein Patientin oder ein Patient pro Tag nur von einer Person während maximal einer Stunde besucht werden. Ab dem 8. November sind zwei Besuche von beliebiger Länge möglich.
Ein generelles Besuchsverbot gilt weiterhin für die Covid-Stationen. Spezielle Vorschriften gibt es ferner für das Ambulatorium, die Frauenklinik und das Kinderspital.
Die generelle Maskenpflicht sowie die Abstand- und Hygieneregeln seien weiterhin strikt einzuhalten, hiess es weiter. Die Restaurants seien nur für Spitalangestellte geöffnet. Für letztere gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht.
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