Coronavirus – Schweiz In Nidwalden können Gemeindeversammlungen im Freien stattfinden

we, sda

11.3.2021 - 10:11

Gemeindeversammlungen im Freien wie diese im vergangenen Juli in Zollikon ZH sind auch im Kanton Nidwalden erlaubt. (Archivbild)
Gemeindeversammlungen im Freien wie diese im vergangenen Juli in Zollikon ZH sind auch im Kanton Nidwalden erlaubt. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Nidwalden erlaubt wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise Gemeindeversammlungen im Freien. Die Regierung ermöglicht dies mit einer entsprechende Notverordnung. Damit will sie die politischen Rechte sichern.

11.3.2021 - 10:11

Zwar regle die Covid-19-Verordnung des Bundes, dass Gemeindeversammlungen trotz den bestehenden Massnahmen wie dem Veranstaltungsverbot erlaubt seien, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Dabei müssten jedoch die Abstands- und Verhaltensregeln eingehalten werden.

Dies führe dazu, dass unter Umständen nicht alle Bürgerinnen und Bürger zur Versammlung zugelassen werden könnten. Gerade in grösseren Gemeinden sei eine ordnungsgemässe Durchführung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, wird Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser (CVP) zitiert.

In Nidwalden dürfen Gemeindeversammlungen normalerweise nicht unter freiem Himmel stattfinden, da sie nicht für alle offen sind und auch Tonaufnahmen verboten sind, wie Kayser auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ausführte.

Damit die Gemeinden, aber auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton, die notwendige Flexibilität für ihre Versammlungen erhalten, beschloss der Regierungsrat eine Notverordnung. Damit setzt er auch einen entsprechenden Antrag um, den die Gemeindepräsidentenkonferenz Ende 2020 eingereicht hatte.

Notverordnung bestimmt auch Ausnahmen

Die Gemeinden können frei entscheiden, ob sie ihre Versammlungen im Freien abhalten wollen oder nicht. Sie können sie auch verschieben, absagen, oder unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes durchführen. Bild- und Tonaufnahmen sind gestattet, um die Versammlung in andere Räume zu übertragen.

Parallel sind die Gemeinden auch befugt, jene Geschäfte an die Urne zu verlegen, bei denen normalerweise vorgängig eine Bereinigungsversammlung stattfinden. Beispielsweise bei der Gemeindeordnung oder Reglementen. Die Notverordnung erlaubt es, auf die Bereinigungsversammlung zu verzichten.

Ausnahmen sind Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente sowie Bebauungspläne. Diese dürfen auch während der Geltungsdauer der Notverordnung nicht ohne Bereinigungsversammlung einer Urnenabstimmung unterbreitet werden. Gemeindeverbände dürfen Delegiertenversammlungen schriftlich oder elektronisch durchführen.

Die Notverordnung tritt am (heutigen) Donnerstag in Kraft und gilt bis am 30. September 2021. So bald als möglich soll der Landrat dieses beraten und über die weitere Geltungsdauer und Befristung entscheiden.

we, sda