Strassenbau Initiative für Autobahnzubringertunnel bei Freienbach eingereicht

SDA

4.1.2019 - 15:28

Neues Jahr - neues Kapitel in der Geschichte um den Zubringer beim Autobahnanschluss in Freienbach SZ: Ein Initiativkomitee will die vor vier Jahren verworfene Variante eines Tunnels wieder aufs Tapet bringen.

Das Komitee aus fünf Privatpersonen reichte die Pluralinitiative mit dem Titel "Ja zur Tunnelvariante Vollanschluss Halten" ein. Diese ist laut dem Gemeinderat von Freienbach zulässig, wie es im Schwyzer Amtsblatt vom Freitag heisst.

Mit dem Initiativbegehren soll die Gemeinde Freienbach beauftragt werden, einen Planungskredit zur Planung und Realisierung der 2013 im Mitwirkungsverfahren favorisierten Tunnelvariante des Autobahn-Zubringers Halten vorzulegen, allenfalls mit einem leicht abweichenden Tunnelverlauf.

Der Bund ist bereit, den Anschluss Halten auf der Autobahn A3 bei Freienbach SZ von einem Halb- in einen Vollanschluss auszubauen, um die Strassenverkehrsprobleme in den Höfen zu beseitigen. Voraussetzung ist aber eine neue, leistungsfähige Zubringerstrasse.

Grosse Preisdifferenz

2014 hatten sich der Schwyzer Regierungsrat und der Gemeinderat von Freienbach für eine Linienführung durchs offene Gelände und gegen eine Tunnellösung entschieden. Die Kosten für einen Tunnel wurden damals auf über 130 Millionen Franken geschätzt, was viel teurer sei als die offene Linienführung.

Im vergangenen Oktober verfügte der Kanton den Nutzungsplan für die offene Variante des Autobahnzubringers und wies noch offene Einsprachen ab. Dagegen sind allerdings erneut Einsprachen eingegangen, wie es beim Baudepartement des Kantons Schwyz auf Anfrage hiess.

Der Kanton, der die Kosten von 44 Millionen Franken für die 1,3 Kilometer lange Neubaustrecke tragen würde, treibe sein Projekt voran. Würde die Initiative angenommen, müsste man das Gespräch mit der Gemeinde suchen.

Der Gemeinderat muss das Volksbegehren innert sechs Monaten mit seinem Antrag oder Gegenvorschlag der Gemeindeversammlung vorlegen. Stimmt diese der Initiative zu, hat der Rat ein Jahr Zeit, um den Stimmberechtigten eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.

Zurück zur Startseite