ErgänzungsleistungenKanton Luzern akzeptiert Kantonsgerichtsurteil zu Pflegetaxe
SDA
14.2.2020 - 17:10
Der Luzerner Regierungsrat anerkennt, dass er die Ergänzungsleistungen von Heimbewohnern zu stark begrenzt. Er akzeptiert ein Urteil des Kantonsgerichts, dass ihn deswegen gerügt hatte, und will die Taxgrenze erhöhen. Zahlen werden die Gemeinden.
Das Gericht hatte im Januar die Beschwerde eines Heimbewohners teilweise gutgeheissen. Der Betagte erhielt zur Deckung des Existenzbedarfs Ergänzungsleistungen, musste aber 28 Franken pro Tag oder 10'220 Franken pro Jahr selbst bezahlen, weil die Heimkosten höher waren als die maximale Taxe des Kantons. Das verstosse gegen Bundesrecht, weil dem Mann eine Sozialhilfeabhängigkeit drohe, befand das Kantonsgericht.
Der Regierungsrat ziehe das Kantonsgerichtsurteil nicht an das Bundesgericht weiter, teilte die Luzerner Regierung am Freitag mit. Er anerkenne, dass die gegenwärtige Taxgrenze für Ergänzungsleistungen nicht der Kostenentwicklung der letzten Jahre bei den Pflegeheimen Rechnung trage und somit den Anforderungen an das Bundesrecht nicht mehr genüge.
Zu diesem Schluss sei der Kanton nach Rücksprache mit dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) und der Stadt Luzern gekommen. Die Taxgrenze soll deshalb erhöht werden. Gemäss der Aufgabenteilung im Kanton Luzern gehen die damit verbundenen Mehrkosten zulasten der Gemeinden.
Der VLG äussern sich in einer ersten Reaktion besorgt. Er befürchtet eine zusätzliche Belastung für die Gemeinden in Millionenhöhe. Man werde daher beim Kanton eine Kostenbeteiligung oder eine Gegenfinanzierung einfordern, sobald die effektiven Mehrkosten bekannt sind.
Taxgrenze bis im Sommer festlegen
Der Regierungsrat habe eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kantons und der Ausgleichskasse Luzern, der Gemeinden und der Pflegeheime eingesetzt. Diese erarbeitet nun die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen. Die neue Taxgrenze soll bis im Sommer 2020 festgelegt werden und rückwirkend ab 1. Januar 2020 zur Anwendung kommen. Die Ausgleichskasse Luzern informiert die Betroffenen.
Im vorliegenden Fall forderte das Heim für die Unterkunft im Einzelzimmer und die Hotellerie eine Tagespauschale von 168 Franken. Der Kanton anerkannte aber bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nur eine maximale Taxe von 140 Franken.
Das Gericht hielt fest, dass der Betagte nicht in einem teuren Pflegeheim lebe. Die Pflegekosten lägen annähernd im kantonalen Mittelwert und befänden sich innerhalb der Stadtregion Luzern am unteren Ende.
Das Kantonsgericht rügt, dass die Freiheit des Betagten, in einem Heim seiner Wahl zu wohnen, durch die vom Kanton anerkannte Tagestaxe auch übermässig beschränkt werde. In der Region Luzern waren 2018 mit den 140 Franken nur die Kosten von jedem 40. verfügbare Pflegebett gedeckt, kantonsweit 27 Prozent der Pflegebetten.
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