KantonspersonalKanton Luzern bei Lohnunterschieden im Toleranzbereich
kad, sda
11.11.2021 - 12:08
Der Kanton Luzern hat die Löhne seiner rund 6000 Mitarbeitenden auf die Gleichstellung von Mann und Frau hin überprüfen lassen. Bei der Verwaltung und den Lehrpersonen gibt es demnach keine systematische Benachteiligung, Massnahmen seien daher nicht nötig.
Keystone-SDA, kad, sda
11.11.2021, 12:08
SDA
Eine externe Firma habe die Analyse mit dem Standardinstrument des Bundes vorgenommen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Seit 2020 ist das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft, das Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden fordert.
Mit dem standardisierten Verfahren des Bundes wurden fünf Merkmale untersucht: Höchste abgeschlossene Ausbildung, Dienstalter, potenzielle Erwerbserfahrung, betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung.
Der Regierungsrat habe zudem eine vertiefte Untersuchung in Auftrag gegeben, in der auch das kantonale System der Lohnklassen miteinbezogen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass bei den Volks- und Musiklehrpersonen keine Differenz zwischen dem Lohn von Frauen und Männern besteht, die Abweichung beträgt also 0 Prozent. Beim Verwaltungspersonal sind es 0,7 Prozent, bei den kantonalen Lehrpersonen 0,3 Prozent.
Unerklärliche Unterschiede
Mit dem Standardverfahren ergab sich bei der Verwaltung eine Abweichung von 3,9 Prozent, wie es bei Kanton auf Anfrage hiess, bei den kantonalen Lehrpersonen waren es 3,1 Prozent. Das seien «gute Werte», liege man damit doch unter der Toleranzschwelle von 5 Prozent.
Dieser Toleranzwert trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht in jedem Unternehmen die Lohnhöhe anhand der fünf berücksichtigten Merkmale erklärt werden kann. Der Kanton behandle Frauen und Männer beim Lohn gleich. Folglich müsse er keine Massnahmen ergreifen.
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