RaumplanungKanton Luzern ordnet in Flühli Rückzonungen an
rl, sda
12.6.2023 - 13:59
Die Gemeindeversammlung von Flühli LU hat nicht ausreichend Bauland rückgezont. Damit die Ortsplanung des gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern zusätzliche Rückzonungen angeordnet.
Keystone-SDA, rl, sda
12.06.2023, 13:59
SDA
Flühli ist eine der Luzerner Gemeinden, welche über einen zu grossen Vorrat an Bauland hatten. Im Mai 2022 hiessen die Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung zwar Rückzonungen gut, sie unterstützten aber auch Einsprachen von Grundeigentümern, welche verlangten, dass ihr Grundstück in der Bauzone verbleiben solle.
Die Ortsplanung der Gemeinde Flühli entspreche mit dem Verzicht auf Rückzonungen nicht dem Raumplanungsgesetz des Bundes, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Montag mit. Der Regierungsrat habe deswegen bei jedem einzelnen nicht rückgezonten Grundstück geprüft, ob eine Rückzonung zweck- und verhältnismässig sei.
Das Verdikt des Regierungsrats ist klar. Nur gerade bei zwei Grundstücken hält er einen Verzicht auf eine Rückzonung und damit den Beschluss der Gemeindeversammlung «gerade noch als vertretbar». Bei allen übrigen habe er die Rückzonung in dem Umfang angeordnet, wie sie der Gemeinderat beantragt hatte.
Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass der Regierungsrat befugt sei, solche Rückzonungen anzuordnen. Diese Massnahme verletze die Gemeindeautonomie nicht, sondern sie setze übergeordnetes Recht durch und sorge für eine Gleichbehandlung der Gemeinden.
Die Bauzonen einer Gemeinde dürfen maximal den Bedarf an Bauland für die nächsten 15 Jahre abdecken. Mit der Verkleinerung von überdimensionierten Bauzonen soll der haushälterische Umgang mit dem Boden gefördert werden.
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