Coronavirus Kanton Schwyz verschärft Vorschriften für Veranstaltungen

SDA

3.3.2020 - 17:06

Veranstalter von Anlässen mit 150 bis 999 Personen müssen im Kanton Schwyz neu ein Gesuchsformular ausfüllen und einreichen.
Veranstalter von Anlässen mit 150 bis 999 Personen müssen im Kanton Schwyz neu ein Gesuchsformular ausfüllen und einreichen.
Source: Kantons Schwyz

Im Kanton Schwyz werden wegen des Coronavirus die Vorschriften für mittelgrosse Veranstaltungen verschärft. Anlässe mit 150 bis 999 Personen unterstehen neu einer Genehmigungspflicht.

Der Bundesrat hatte am Freitag alle Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern untersagt. Der Sonderstab Coronavirus des Kantons Schwyz liess Anlässe mit weniger als 1000 Personen zunächst zu, er appellierte aber an die Eigenverantwortung.

Am Dienstag führte der Sonderstab eine Genehmigungspflicht für mittlere Veranstaltungen ein. Nur Anlässe mit weniger als 150 Personen können weiterhin ohne Bewilligung durchgeführt werden. Zu den 150 Personen sind aber nicht nur die Zuschauer zu zählen, sondern auch Künstler, Techniker und weiteres Personal.

Die Veranstalter von privaten und öffentlichen Anlässen mit 150 bis 999 Personen müssen neu ein Gesuchsformular einreichen. Sie verpflichten sich zudem, die Teilnehmer mit dem Informationsmaterial des Bundes auf die Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln aufmerksam zu machen. Zudem müssen sie die Teilnehmer darauf hinweisen, dass kranke Personen und solche mit Covid-19-Symptomen von der Veranstaltung ausgeschlossen seien. Gleiches gilt für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Am Dienstag hatte bereits Nidwalden eine Verschärfung bekanntgegeben und alle Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen untersagt. Am Vormittag hatte der Kanton Zug den ersten Coronavirus-Fall der Zentralschweiz gemeldet.

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