Zentralschweiz Kanton will Schwyzer Gemeinden bei Kindesschutzmassnahmen entlasten

we, sda

7.4.2022 - 13:53

Der Kanton Schwyz revidiert das Gesetz über soziale Einrichtungen. (Symbolbild)
Der Kanton Schwyz revidiert das Gesetz über soziale Einrichtungen. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Schwyz soll neu die Hälfte der Kosten übernehmen bei stationären und ambulanten Kindesschutzmassnahmen. Die Regierung unterbreitet dem Parlament eine Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen.

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Nach geltendem Recht müssen die Schwyzer Gemeinden grundsätzlich die Kindesschutzmassnahmen bezahlen, wenn die Eltern nicht dafür aufkommen können. Neu soll der Kanton die Hälfte der Betriebskosten der ambulanten und stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche übernehmen, die einer besonderen Behandlung und Betreuung bedürfen, wie die Schwyzer Regierung am Donnerstag mitteilte.

Der neue Kostenteiler soll sowohl für die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeordneten als auch für die freiwilligen Kindesschutzmassnahmen im Rahmen der persönlichen Sozialhilfe der Gemeinden gelten. Dadurch sollen Fehlanreize vermieden werden, schreibt die Regierung.

Mit dieser Anpassung wird das Anliegen der Motion «Fairer Kostenteiler für die Restkosten bei Massnahmen der Kesb» erfüllt. Sie soll Anfang 2023 in Kraft treten. Der Regierungsrat schätzt die zusätzlichen Kosten für den Kanton auf mindestens 2,5 Millionen Franken.