Die Mehrwertabgabe bei Bauprojekten kommt im Kanton Zug nicht im Februar sondern erst später vors Volk. Der Regierungsrat hat den Abstimmungstermin auf dem 19. Mai 2019 festgesetzt.
Bei Ein- und Umzonungen gewinnen Grundstücke viel an Wert. Der Bund verlangt, dass künftig ein Teil dieses Mehrwerts an den Staat abgeliefert wird. Anfangs stand in Zug der 10. Februar als Abstimmungstermin zur Diskussion, denn das Planungs- und Baugesetz (PBG) muss eigentlich bis spätestens 1. Mai an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden, wie der Kanton am Montag mitteilte.
Mit Rücksicht auf den Beginn der neue Legislatur, hat der Regierungsrat jedoch den späteren Termin beschlossen. Damit bleibe den neuen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern genügend Zeit, sich in die Thematik einzuarbeiten, heisst es in der Mitteilung.
Ab 1. Mai gilt Einzonungsverbot
Allerdings kann der Kanton Zug damit die bundesrechtliche Frist nicht einhalten. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. Mai ein vollständiges Einzonungsverbot gilt. Ausserdem setzt der Bundesrat den Kanton Zug auf eine Liste der säumigen Kantone.
Nehmen die Stimmberechtigten die Teilrevision des PBG am 19. Mai an, wird das Einzonungsverbot aufgehoben und der Kanton von der bundesrätlichen Liste gestrichen. Lehnen sie die Vorlage jedoch ab, bleibt das Einzonungsverbot bestehen und alle Gemeinden müssen dies in ihren Ortsplanungsrevisionen berücksichtigen.
Ein Nein würde sich auch auf die geplante Einzonung für eine "Kantonsschule Ennetsee" in Cham auswirken, über die die Chamer Stimmberechtigten am 10. Februar abstimmen.
Eine Abstimmung ist notwendig, weil 27 Mitglieder des Kantonsrats das Behördenreferendum gegen die umstrittene Vorlage ergriffen haben. Die ALG fordert, dass Investoren mehr an den Staat abliefern, die SVP will lieber gar keine Abgabe.
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