Justiz Kantonsgericht bestätigt Urteil gegen «Pausenplatz-Schützen»

rl, sda

12.4.2023 - 10:51

Der Beschuldigte verwendete für seine Tat seine militärische Ordonnanzwaffe, ein Sturmgewehr 90. (Symbolbild)
Der Beschuldigte verwendete für seine Tat seine militärische Ordonnanzwaffe, ein Sturmgewehr 90. (Symbolbild)
Keystone

Der Mann, der in Ebikon LU auf einem Pausenplatz einen jungen Mann angeschossen hat, hat sich der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht und soll deswegen für 6 Jahre und 2 Monate ins Gefängnis. Das Kantonsgericht Luzern hat das Urteil des Kriminalgerichts bestätigt, wie es am Mittwoch mitteilte.

Der heute 39-jährige Schweizer hatte 2017 von seinem Balkon aus Jugendliche bei der Schule beobachtet und sich an deren Lärm gestört. Er holte seine Armeewaffe, ein Sturmgewehr 90 hervor, lud dieses, zielte aus 50 Meter Entfernung auf die Gruppe von rund zehn jungen Menschen und drückte ab. Der Schuss traf einen damals 21-jährigen Kosovaren am Oberkörper und verletzte ihn schwer.

Das Kriminalgericht verurteilte den Schützen Ende 2021 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten. Der Beschuldigte legte dagegen Berufung ein. Er bezeichnete die Tat als Unfall. Sein Anwalt forderte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren

Keine Verkettung unglücklicher Umstände

Doch wie für das Kriminalgericht ist auch für das Kantonsgericht die Darstellung des Vorfalls als Verkettung unglücklicher Umstände nur eine Schutzbehauptung. Der Beschuldigte habe die Waffe geholt, schussbereit gemacht und den Entschluss gefasst, einen Schuss auf die «Lärmquelle» abzugeben, schreibt es in seinem Urteil. Er habe dazu auf Menschen gezielt und einen Schuss abgegeben.

Das Kantonsgericht stufte die Tat zwar als «hinterhältig», aber auch als «spontan» und als «Kurzschlusshandlung» ein. Der Beschuldigte habe beruflich und privat Belastendes erlebt und Alkohol getrunken. Er bagatellisiere zwar seine Tat, sei im Untersuchungsverfahren aber kooperativ gewesen.

Der Beschuldigte muss dem Opfer eine Genugtuung von 25'000 Franken zahlen. Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

rl, sda