Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen das Hochwasserschutzprojekt am Götzentalbach in Dierikon gutgeheissen. Nach einem Unwetter im Sommer 2015, bei dem zwei Menschen in den Wassermassen ertranken, will der Kanton den Bach für 4,6 Millionen Franken ausbauen. Ein Anwohner fühlt sich benachteiligt.
Das Kantonsgericht habe entschieden, dass der Regierungsrat zu Unrecht nicht auf die Einsprache des Beschwerdeführers gegen das Projekt eingetreten sei, schreibt die Gemeinde Dierikon am Montag auf ihrer Internetseite. Zuvor berichtete die "Zentralschweiz am Sonntag" über das Urteil.
Ein Anwohner, der in den vergangenen Jahren mehrmals von Unwettern betroffen war, wehrt sich dagegen, dass der Kanton die Schutzmassnahmen erst ab Oberdierikon plant. Er befürchtet, dass man ihn, der oberhalb wohnt, "absichtlich den Fluten des Götzentalbachs" überlasse, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Das Schutzprojekt rund um den Götzentalbach, das seine Parzellen nicht schützte, verstosse gegen die Ziele des Wasserbaus und stelle eine Ungleichbehandlung dar. Es gebe keinen vernünftigen Grund, seine Parzellen auszuklammern.
Der Anwohner erhob deshalb Einsprache gegen das Projekt, die Regierung aber trat nicht darauf ein. Da seine Parzellen "weit ausserhalb" des Projektperimeters lägen, könne er keine schutzwürdigen Interessen geltend machen und sei deshalb nicht zur Einsprache legitimiert. Der Anwohner gab sich damit nicht zufrieden. Er gelangte ans Kantonsgericht.
Dieses hob nun den Projektbewilligungsentscheid der Regierung auf und wies die Angelegenheit zur materiellen Beurteilung der Einsprache und Neuentscheidung zurück. Die Regierung hätte auf die Einsprache eintreten müssen, heisst es im Urteil. Der Anwohner sei zur Einsprache berechtigt gewesen, unter anderem, weil Teile der Grundstücke des Beschwerdeführers einer mittleren Hochwassergefährdung ausgesetzt seien.
Der Regierungsrat muss nun einen neuen Projektbewilligungsentscheid fällen und dabei die Einsprache behandeln.
Tödliches Unwetter
Der Götzentalbach in der Luzerner Gemeinde Dierikon hatte in der Vergangenheit immer wieder für schadenreiche Überschwemmungen gesorgt. Im Juni 2015 trat er bei einem Unwetter aus seinem Bett und überschwemmte Teile von Dierikon. Eine Mutter und ihre Tochter wurden im Untergeschoss eines Hauses von eindringenden Wassermassen überrascht und ertranken.
Der Kanton Luzern hatte vor dem tödlichen Unwetter ein Schutzprojekt in dem Gebiet aus finanziellen Gründen um ein Jahr sistiert. 2016 wurden bauliche Massnahmen vorgezogen, um das Risiko von Katastrophen zu reduzieren. Unter anderem wurden ein Geschiebesammler errichtet und das Gerinne teils verbreitert.
Ende Dezember 2017 legte die Regierung dem Parlament dann das 4,6 Millionen Franken teure Ausbauprojekt vor. Damit will sie den Hochwasserschutz für das Siedlungsgebiet sicherstellen. Das Parlament bewilligte das Vorhaben im Mai dieses Jahres. Mit den Bauarbeiten konnten wegen der Beschwerde aber nicht wie geplant in diesem Herbst begonnen werden.
Das Hochwasserprojekt sieht unter anderem den Rückhalt von Geschiebe und Schwemmholz an den Standorten Oberdierikon und hinter der Mühle vor. Im Siedlungsgebiet soll der Bach dank einer neuen Linienführung über weite Strecken in einem weiten und tiefen Gerinne offen geführt werden.
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