JustizKantonsgericht verurteilt anderen Messerstecher im Fall Hohenrain
SDA
27.8.2019 - 10:43
Bei der Suche nach dem Schuldigen am Tod eines jungen Brasilianers, der 2009 in Hohenrain erstochen wurde, hat das Luzerner Kantonsgericht eine Rochade vorgenommen. Anders als die Vorinstanz verurteilte es einen Kosovaren als Täter.
Der heute 33-jährige Beschuldigte sei der eventualvorsätzlichen Tötung und des Angriffs schuldig, hält das Kantonsgericht im Urteil fest, das am Dienstag im Dispositiv veröffentlicht wurde. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten.
Das Berufungsgericht sah es als erwiesen, dass er den tödlichen Messerstich auf den damals 24-jährigen Brasilianer ausgeführt hat und nicht ein heute 37-jähriger Mazedonier. Diesen hatte das Kriminalgericht im ersten Prozess 2017 noch als Messerstecher zu acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Vorinstanz hatte ihr Urteil auf Akten und Aussagen der Brasilianer, die den Angriff überlebten, gestützt.
Die Tat ereignete sich in einer Augustnacht vor zehn Jahren. Ein heute 28-jähriger Kosovare wollte sich für einen Faustschlag rächen, den er zuvor an einem Fest in Hochdorf erhalten hatte. Er und zwei Kollegen gingen sodann mit Pfefferspray, Hammer und Messer auf vier Brasilianer los. Einer der Brasilianer wurde erstochen, die drei Beschuldigten hauten ab.
In den Kosovo abgesetzt
Die Anklage hatte ursprünglich den 33-jährigen Kosovaren als Messerstecher bezeichnet, den nun auch das Kantonsgericht als Schuldigen sieht. Der Staatsanwalt hatte mindestens sechs Jahre Gefängnis gefordert. Der Beschuldigte hatte sich wenige Tage nach der Tat in den Kosovo abgesetzt und konnte erst 2015 befragt werden.
Er sei aus Angst davor geflohen, den Mazedonier zu belasten, sagte der Pharmaziestudent bei der eingehenden Befragung am Berufungsprozess. «Ich hatte Angst, dass er sich an mir rächt.» Als das Gericht entgegnete, er sei ja erst nach der Verhaftung des Kollegen geflohen, sagte er, dieser habe «sehr viele Cousins».
Er wollte erst zwei Tage nach der Tat auf Teletext erfahren haben, dass in Hohenrain eine Person gestorben sei. Gleichzeitig gab er auf die Frage des Richters zu seinen Deutschkenntnissen an, er habe kaum ja und nein lesen können. Auf das Nachhaken sagte er, er habe die Teletext-Meldung mit dem Google-Translator übersetzt.
Die Verteidigung des Mazedoniers plädierte auf einen Schuldspruch wegen Angriffs und eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger. Eine Reduktion der Strafe auf unter zwei Jahre und damit einen Verzicht auf eine Wegweisung aus der Schweiz, strebte auch der Anwalt des 28-jährigen Kosovaren an, der dreieinhalb Jahre erhalten hatte. Das Kantonsgericht verhängte für beide unter anderem wegen Angriffs eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv vor. Das begründete Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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