Die Schwyzer Kantonsverfassung soll nicht mit einem Artikel zum Schutz vor Wölfen ergänzt werden. Der Kantonsrat hat die «Wolfs-Initiative» der SVP abgelehnt, sich aber für eine Regelung auf Gesetzesstufe ausgesprochen.
Keystone-SDA, rl, sda
11.12.2024, 14:22
11.12.2024, 14:46
SDA
Der Kantonsrat lehnte mit 62 zu 32 Stimmen die Initiative ab. Er sprach sich aber mit 79 zu 12 Stimmen dafür aus, mit einem Gegenvorschlag den Text der Initiative in das Jagdgesetz aufzunehmen. Nach Angaben eines SVP-Sprechers dürfte damit die Initiative zurückgezogen worden, so dass es keine Volksabstimmung gibt.
Initiative und Gegenvorschlag verlangen, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren sowie zur Beschränkung und Regulierung seines Bestandes erlässt. Die Förderung des Grossraubtierbestandes wird verboten.
Kein Spielraum
Der Regierungsrat und die vorberatende Kommission empfahlen dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen. Weil für die Grossraubtiere der Bund zuständig sei, sei der Spielraum für eine kantonale Gesetzgebung gering. Die Initiative könne damit keine wesentliche Änderung an der bisherigen Situation bewirken.
Die Mehrheit des Parlaments fand deswegen, dass die Volksinitiative über das Ziel hinausschiesse, wie es ein Sprecher der FDP formulierte. Den Wolf interessiere sich nicht dafür, was deklamatorisch in der Kantonsverfassung stehe, hiess es.
Ein Nuller
Ein SP-Sprecher bezeichnete die Initiative als populistisch. Die Post gehe bei den Grossraubtieren in Bern ab, sagte ein Sprecher der Mitte. Der Verfassungsartikel sei praktisch ein Nuller.
Die SVP hielt trotz der Gegenargumenten an ihrer Forderung fest. Verwiesen wurde dabei auf die Gefahr, die von Wölfen ausgehe, etwa für Schulkinder auf dem Land. Martin Brun (SVP) sagte, dass diese Woche ein Wolf im Bezirk Küssnacht gesichtet worden sei. Da komme ein «mulmiges» Gefühl auf.
SVP setzt sich durch
Die FDP beantragte, die «Wolfs-Initiative» nicht einfach abzulehnen, sondern mit einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu kontern. Sie wollte aber das Verbot, den Raubtierbestand zu fördern, nicht darin aufnehmen. Die SVP setzte aber im Parlament durch, dass der Gegenvorschlag den gesamten Initiativtext umfasst.
Regierungsrat Sandro Patierno (Mitte) fand zwar, dass eine Regelung zum Wolf auch im Jagdgesetz unnötig sei. Der Gegenvorschlag sei aber das kleinere Übel als die Initiative, weil er nicht in die Verfassung betreffe. Andere Votanten sahen dies ähnlich und sagten, dass es in den Schwyzer Gesetzen auch andere «tote Buchstaben» gebe. Immerhin könne mit dem Gegenvorschlag eine Volksabstimmung verhindert werden.
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