Einbürgerungen SZ Kantonsratskommission gegen Lockerung des Wohnsitzerfordernisses

we, sda

27.5.2021 - 10:48

Wer sich im Kanton Schwyz einbürgern lassen will, soll einen ununterbrochener Wohnsitz von fünf Jahren nach weisen müssen, ist die kantonsrätliche Kommission überzeugt. (Symbolbild)
Wer sich im Kanton Schwyz einbürgern lassen will, soll einen ununterbrochener Wohnsitz von fünf Jahren nach weisen müssen, ist die kantonsrätliche Kommission überzeugt. (Symbolbild)
Keystone

Die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit des Schwyzer Kantonsrats lehnt die Senkung des Wohnsitzerfordernisses bei Einbürgerungen von fünf auf zwei Jahre ab. Sie beantragt dem Parlament, eine entsprechende Einzelinitiative nicht erheblich zu erklären.

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Die Einzelinitiative beabsichtigt, dass bei Einreichung des Einbürgerungsgesuches ein ununterbrochener Wohnsitz von neu zwei Jahren in der Gemeinde, in der das Gesuch gestellt wird, nachgewiesen werden muss. Nach geltendem Recht müssen fünf Jahre nachgewiesen werden können.

Die zuständige kantonsrätliche Kommission ist gegen diese Anpassung, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Kommission erachtet die lokale Verankerung als wesentlich für eine Einbürgerung. Für eine echte Identifikation mit dem neuen Bürgerort brauche es mehr Zeit als zwei Jahre, argumentiert sie.

Und: Bei der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes vor zehn Jahren hätten sich die Gemeinden für eine ununterbrochene Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren eingesetzt.