Kantonsrat LUKeine Arbeitszeitkontrollen und GAV-Pflicht im Gesundheitswesen
kad, sda
16.5.2022 - 18:01
Im Gesundheitswesen im Kanton Luzern werden keine repetitiven und flächendeckenden Arbeitszeitkontrollen eingeführt. Der Kantonsrat hat es am Montag abgelehnt, ein Postulat von Sara Muff (SP) vollständig zu überweisen. Auch eine GAV-Pflicht lehnte er ab.
Keystone-SDA, kad, sda
16.05.2022, 18:01
SDA
Der Kanton müsse das Personal im Service public besser schützen, begründete Muff ihren Vorstoss. Dazu brauche es in Gesundheitsinstitutionen Arbeitszeitkontrollen. Bei Verstössen sollen unverzüglich Massnahmen eingeleitet werden.
Das Problem, das Muff mit ihrem Postulat angehen wolle, sei real, sagte Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte). Für mehr Kontrollen fehle aber das Personal. Es sei überdies fraglich, ob damit sämtliche Probleme behoben werden könnten.
Weil die Gesundheitsinstitutionen momentan unter einem besonderen Druck bezüglich der Einhaltung der Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen stehen, wolle die Regierung nicht untätig bleiben. Sie werde daher die eingesetzten Kontrollressourcen und deren Verteilung überprüfen. Diese teilweise Überprüfung des Postulats genehmigte der Kantonsrat mit 82 zu 15 Stimmen.
Gegen Ungleichbehandlung
Mit 78 zu 24 Stimmen erheblich erklärte der Rat ein Postulat von Daniel Piazza (Mitte), der marktgerechte Ausbildungsentlöhnung für Studierende in Gesundheitsberufen forderte. Die Regierung argumentierte zwar, es stehe nicht in ihrer Kompetenz, die Löhne zu erhöhen. Sie wollte aber die Institutionen zu dieser Thematik sensibilisieren. Ganz gegen das Postulat stellte sich die SVP.
Nicht überwiesen wurde hingegen eine Motion von Marcel Budmiger (SP), der nur noch Spitäler mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf die Spitalliste aufnehmen wollte. SVP, FDP, Mitte und GLP lehnten die Idee als unnötig ab. Sie argumentierten, der Markt im Gesundheitswesen spiele.
Erfolglos machten die Grünen beliebt, die Motion zumindest teilweise erheblich erklären und nur den Institutionen im Kanton Luzern den GAV vorzuschreiben. Gesundheitsdirektor Graf sprach sich dagegen aus, da es zu Ungleichbehandlungen komme, wenn etwa eine Spitalgruppe in mehreren Kantonen tätig sei.
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