Gewässerschutz Keine Parkplätze bei Kirche St. Joseph in Perlen

SDA

3.5.2019 - 12:00

Bei der Kirche St. Joseph in Perlen LU dürfen keine Parkplätze gebaut werden. Das Bundesgericht hat sich aus Gründen des Gewässerraumschutzes gegen ein solches Projekt ausgesprochen und eine Beschwerde eines Anwohners gutgeheissen.

Die serbisch-orthodoxe Kirchgemeinde, die das Gotteshaus nutzt, plante einen Zufahrtsweg und den Neubau von rund zwei Dutzend Parkplätzen. Die Gemeinde erteilte im Sommer 2017 die Baubewilligung. Im März 2018 wurde diese vom Kantonsgericht gestützt.

Das Bundesgericht kam nun aber zum Schluss, dass der Bau der Parkplätze nicht zulässig sei. Es gab den Projektgegnern Recht, die argumentierten, dass die Kirche mit Pfarrhaus und -saal ein vom Bund geschütztes Ortsbild von nationaler Bedeutung bilde und dass das Grundstück an einen Bach grenze.

Der Zufahrtsweg und zwei Parkplätze würden innerhalb des gesetzlich definierten Gewässerraums zu liegen kommen. Anders als die Vorinstanzen sieht das Bundesgericht keine Möglichkeit, das Bauprojekt mit einer Ausnahmebewilligung zu genehmigen. Das Ufer habe erhebliches Aufwertungspotential, weshalb seine Freihaltung ökologisch Sinne mache, heisst es im am Freitag publizierten Urteil.

Das Bundesgericht teilt aber auch die Befürchtungen der Parkplatzgegner, dass das Projekt das geschützte Ortsbild erheblich beeinträchtigen könnte. Deshalb wäre ein Gutachten erforderlich gewesen, schreibt das Bundesgericht. Auf ein solches könne nun aber verzichtet werden.

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