Umwelt Kommission will Abgabe für Altlastensanierung nicht verlängern

we, sda

18.10.2021 - 16:17

Die vorberatende Kommission spricht sich dagegen aus, dass für allfällige Sanierungen von Schiessständen oder Deponien im Kanton Luzern weitere fünf Jahre eine Sonderabgabe eingezogen wird. (Symbolbild)
Die vorberatende Kommission spricht sich dagegen aus, dass für allfällige Sanierungen von Schiessständen oder Deponien im Kanton Luzern weitere fünf Jahre eine Sonderabgabe eingezogen wird. (Symbolbild)
Keystone

Die vorberatende Kommission will die Sonderabgabe, um künftige Sanierungen von Deponien im Kanton Luzern zu finanzieren, nicht verlängern. Sie weist die Botschaft zurück an die Regierung. Eine knappe Mehrheit ist der Ansicht, der Kanton müsse diese Aufgabe wieder übernehmen.

Keystone-SDA, we, sda

Die finanziellen Rahmenbedingungen beim Kanton hätten sich entsprechend geändert, begründet die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) ihren Entscheid in einer Medienmitteilung vom Montag. Da somit ein Ausstiegsszenario für die bereits während fünf Jahren erhobene Sonderabgabe nötig werde, müsse die Vorlage komplett überarbeitet werden, schreibt die Kommission.

Einig seien sich alle darin, dass die noch ausstehenden Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten rasch an die Hand genommen würden, heisst es weiter.

Regierung wollte Sonderabgabe verlängern

Laut der Regierung dürfte die öffentliche Hand mindestens 40 Millionen Franken in den kommenden 25 Jahren aufbringen müssen, um Abfalldeponien oder Schiessanlagen zu sanieren, bei denen die Verantwortlichen nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Für diese «altlastenrechtlichen Ausfallkosten» führte der Kanton Luzern 2017 eine Sonderabgabe ein.

Damals übertrug er nämlich die Zuständigkeit für diese Kosten den Gemeinden. Um deren Budgets zu entlasten, wurde eine Abgabe von 12 Franken pro Person festgelegt, befristet auf fünf Jahre.

Diese Frist läuft Ende 2022 aus. Da die bisherigen Einnahmen wohl spätestens ab 2026 nicht mehr ausreichen würden, um die Kosten der Gemeinden für die Altlastensanierungen zu refinanzieren, schlug die Regierung eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vor.

Die befristete Verlängerung der Sonderabgabe schaffe planerische und finanzielle Sicherheit für die noch anstehenden, gesetzlich vorgegebenen Sanierungsaufgaben, schreibt die Regierung. Nach 2026 soll die Abgabe nicht mehr verlängert werden.