Spitalversorgung Kommission will Anstellungsbedingungen für Spitalpersonal sichern

SDA

11.12.2019 - 14:02

Das Personal des Luzerner Kantonsspitals soll von einem GAV profitieren können. (Symbolbild)
Das Personal des Luzerner Kantonsspitals soll von einem GAV profitieren können. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Die Angestellten des Luzerner Kantonsspitals sollen nicht schlechter gestellt werden, wenn das Krankenhaus in eine AG umgewandelt wird. Dies verlangt eine Kantonsratskommission.

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) sollen von einer öffentlichen rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft überführt werden. Dieser Schritt werde von der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) mehrheitlich unterstützt, teilte diese am Mittwoch mit.

Die Gask bereitete die Vorlage für die zweite Lesung im Kantonsrat vor. Ihr sei es ein sehr grosses Anliegen, dass die Rechtsformänderung keinen negativen Einfluss auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden habe, teilte die Kommission mit.

Sie schlägt dem Kantonsrat deswegen vor, ins Gesetz eine Übergangsbestimmung aufzunehmen. Innert zwei Jahren nach Änderung des Spitalgesetzes müssten demnach die Sozialpartner dem Personal einen Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag zur Urabstimmung unterbreiten. Dieser Gesamtarbeitsvertrag müsse mindestens den bisherigen Anstellungsbedingungen entsprechen, teilte die Gask mit.

Mit der Umwandlung des Luks und der Lups in Aktiengesellschaften sollen die beiden Institutionen mehr unternehmerische Freiheiten erhalten, um besser auf dem Markt bestehen zu können. Zudem werden damit die Voraussetzungen geschaffen, dass das Luks das Kantonsspital Nidwalden übernehmen kann.

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