Luzern
Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission: Mit der Revision des Jagdgesetzes soll der Kanton Luzern künftig einen grösseren Anteil der Jagdpachtzinsen erhalten - aber einen kleineren, als die Regierung gewünscht hatte.
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Kantonsrats stimmt der Revision des Jagdgesetzes zu. Sie schlägt aber vor, dass Jagdpachtzins und Jagdpassgebühren je hälftig auf den Kanton und die Gemeinden verteilt werden. Die Regierung hatte zwei Drittel der Zinsen für den Kanton gefordert, bislang hatte er ein Drittel erhalten.
Der Regierungsrat hatte die Änderung damit begründet, dass sich die Aufgaben und die Koordinationsleistungen des Kantons im Zusammenhang mit geschützten und gebietsfremden Arten kantonal und interkantonal vervielfachten. Auch erforderten die Gams-, Rot- und Schwarzwildpopulationen ein zeitgemässes, grossräumig koordiniertes und artgerechtes jagdliches Management.
Eine hälftige Teilung entspreche der Verteilung der Aufgaben besser, findet die Kommission, wie sie am Freitag mitteilte. Ausserdem will sie den kantonalen Anteil bei der Wildschadenentschädigung erhöhen. Die Kommission beantragt, dass der Kanton alle Kosten übernimmt, die 35 Prozent des Jagdpachtzinses übersteigen.
Keine Mehrheit fand ein Antrag, den Einsatz bleihaltiger Munition zu verbieten. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Ergänzung, wonach die Jagdgesellschaften bei der Bekämpfung invasiver Pflanzenarten eingespannt werden sollten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Oktobersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.
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