Kantonsrat LU Konzessionsgebühr auf Grundwasserwärme auf dem Prüfstand

rl, sda

1.12.2020 - 10:28

Wer mit Wärme aus dem Grundwasser heizt, muss im Kanton Luzern dem Staat eine Gebühr abliefern. (Symbolbild)
Wer mit Wärme aus dem Grundwasser heizt, muss im Kanton Luzern dem Staat eine Gebühr abliefern. (Symbolbild)
SDA

Nutzen Luzerner Grundeigentümer die Wärme des Grundwassers zum Heizen, müssen sie möglicherweise bald keine Konzessionsgebühr mehr zahlen. Der Kantonsrat hat am Dienstag den Regierungsrat beauftragt, die Abschaffung der Gebühr in einer energiepolitischen Gesamtsicht zu prüfen.

Das Parlament überwies eine Motion von Thomas Meier (FDP) in der weniger verpflichtenden Form des Postulats. Es folgte damit dem Antrag des Regierungsrats. Dieser befand sich im Clinch zwischen der Erhebung der Gebühr, die er als gerechtfertigt einstufte, und dem klimapolitischen Anliegen, alternative Heizsysteme zu fördern.

Meier erklärte in seinem Vorstoss, dass der Kanton Luzern jedes Jahr von den 240 Konzessionsnehmern 890'000 Franken einnehme. Diese Gebühr bremse den Ersatz von Ölheizungen durch alternative Heizsysteme. Wer die Wärme aus Luft oder der Erde nutze, müsse auch keine Gebühr zahlen.

Grundwasser und Luft sind nicht dasselbe

Diesen Vergleich liess der Regierungsrat aber in seiner schriftlichen Antwort nicht gelten. Die Gewässer seien unter der Hoheit des Kantons. Der Hauseigentümer ziehe somit einen Vorteil aus einem öffentlichen Gut. Zudem müsse der Kanton die Wasservorkommen bewirtschaften, dies werde über die Gebühren finanziert.

Aus diesem Grund waren die Grünen gegen die Abschaffung der Gebühr. Ihre Sprecherin Korintha Bärtsch (Grüne) beantragte, den Vorstoss ganz abzulehnen. Wer Grundwasserwärme nutze, greife in das Ökosystem ein, sagte sie. Es wäre ein falsches Signal, wenn in der Klimadebatte ein solches Gut gratis abgegeben würde. Besser als die Abschaffung der Konzessionsgebühr wäre die Erhöhung der Fördergelder.

Ganz anderer Meinung war die andere Ökopartei, die GLP. Ihr Sprecher Urs Brücker warb für die Motion. Die thermische Nutzung des Grundwassers sei unbedenklich. Mit der Gebühr zahle der Grundeigentümer für Wasser, das er gar nicht brauche, sondern wieder zurückgebe.

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