GleichstellungKorporation Ursern will Mann und Frau bei Bürgerrecht gleichstellen
SDA
16.8.2019 - 16:00
Männer und Frauen sollen künftig gleiche Rechte haben, wenn sie sich in die Korporation Ursern einbürgern lassen wollen. Eine ausserordentliche Talgemeinde stimmt darüber ab, ob das Einbürgerungsgesetz modernisiert und die Organisationsstruktur angepasst wird.
Wenn aktuell ein Talbürger eine Nicht-Talbürgerin heiratet, so kann seine Frau nach einem Jahr Ehe erleichtert eingebürgert werden. Wenn hingegen eine Talbürgerin einen Nicht-Talbürger heiratet, kann deren Ehemann nur ordentlich eingebürgert werden, das heisst erst nach 50 Jahren Wohnsitz im Urserntal.
Diese Praxis entspreche nicht dem Gleichstellungsgebot der Schweizerischen Bundesverfassung und solle deswegen geändert werden, teilte die Korporation am Freitag mit. Der Talrat legt der Talgemeinde daher eine Änderung des Einbürgerungsgesetzes vor.
Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung soll künftig erst nach fünf Jahren Wohnsitz im Urserntal und drei Jahren bestehender Ehe gestellt werden können. Die Praxis gilt auch für eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
Neu sollen zudem auch Kinder von Talbürgerinnen automatisch Korporationsbürger werden, auch wenn deren Mütter nach alter Gesetzgebung das Bürgerrecht durch Heirat verloren hatten.
Nur noch ein Talrat
Mit einer Anpassung der Struktur der Korporation will der Talrat zudem mehr Flexibilität und eine einfachere Funktionalität. Die Talgemeinde soll weiterhin oberstes Organ bleiben und neu zweimal jährlich stattfinden.
In Zukunft soll es aber nur noch einen Talrat geben. Die Aufteilung in «Engerer Rat», die eigentliche Regierung, und «Grosser Rat» würde damit entfallen. Der Talrat soll künftig neun statt sieben Mitglieder haben.
Die ausserordentliche Talgemeinde findet am 29. August in Andermatt statt. Das Hoheitsgebiet der Korporation Ursern umfasst eine Fläche von rund 175 Quadratkilometern und erstreckt sich über die drei Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp.
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