Exekutive Krienser Stadträte sollen keine Überbrückungsrente mehr erhalten

we, sda

3.2.2021 - 17:39

Der Stadtrat von Kriens war im Juni 2020 neu gewählt worden. Nun präsentiert er ein neues Reglement zur Pensionsordnung des Stadtrats. (Archivbild)
Der Stadtrat von Kriens war im Juni 2020 neu gewählt worden. Nun präsentiert er ein neues Reglement zur Pensionsordnung des Stadtrats. (Archivbild)
Keystone

Krienser Stadträtinnen und Stadträte, die aus dem Amt ausscheiden, sollen künftig keine Überbrückungsrente mehr erhalten bis zum ordentlichen Pensionsalter. Die Stadtregierung schlägt ein System vor, das stattdessen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zum Ziel hat.

Die künftige Regelung soll sich an der Anzahl Dienstjahre bemessen, wie der Krienser Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Der neue Ansatz solle ermöglichen, dass Mitglieder des Stadtrates nicht mehr bis ans Ende ihrer Berufstätigkeit im Amt bleiben «müssen».

Der Stadtrat will Instrumente schaffen, die auch in der Privatwirtschaft bei Führungskräften angewendet werden. So sollen abtretende Stadträte für die Wiedereingliederung eine einmalige Abgangsentschädigung und eine Einlage in die Pensionskasse erhalten.

Mit Ausnahme einer AHV-Ersatzrente würden künftig keine neuen Rentenansprüche mehr begründet. Mit dem nun präsentierten Reglement wolle der Stadtrat eine langjährige und stets kontrovers diskutierte Pendenz der Krienser Stadtpolitik abschliessen.

Ersatz für bisheriges Besoldungsreglement

Gleichzeitig schlägt er ein zweites Reglement über das Dienstverhältnis vor. Darin ist vorgesehen, dass die fünf Stadtratsmitglieder zusammen weiterhin 400 Stellenprozente belegen sollen, der Stadtrat jedoch eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung dieser Pensen behält. Die Berufsauslagen werden auch künftig pauschal abgegolten, neu aber nicht mehr in Prozenten der Besoldung sondern als fixe und damit begrenzte Beträge.

Bei den Neben- und Zusatzeinkünften schlägt der Stadtrat eine klare Regelung vor: Wird ein Mitglied vom Gremium in eine Aufgabe delegiert, soll dies Teil der Stadtratspensums sein, eine allfällige Entschädigung soll zum grossen Teil der Stadt gehören.

Wird hingegen ein Mitglied vom Volk für ein politisches Mandat gewählt, soll dies künftig ein Zusatzauftrag sein, dessen Vergütung beim jeweiligen Stadtrat-Mitglied bleibe.

Bewegte Vorgeschichte

Die Vorschläge kommen nun vor den Einwohnerrat. Sie haben eine lange Vorgeschichte. Aufgrund einer Gemeindeinitiative sanken die Bezüge des Stadtrates auf einen Betrag von 160'000 Franken pro Jahr für ein 80-Prozent-Pensum. Zudem rückte in der letzten Legislatur die Frage der Entschädigung für Zusatztätigkeiten wieder in den Mittelpunkt.

2019 nahm der Stadtrat einen Anlauf, eine Lösung zu finden. Er schlug dem Parlament eine Erhöhung auf fünf Vollpensen sowie eine Klärung der Fragen von Nebeneinkünften vor. Das Parlament wies diesen Vorschlag aber zurück.

Der Stadtrat setzte danach eine Arbeitsgruppe ein, die einen neuen Vorschlag ausarbeiten sollte. Soweit kam es nicht: Im Frühling 2020 setzte diese ihre Arbeiten aus. Zum einen coronabedingt, zum anderen, weil sich ein Umbruch in der Exekutive abzuzeichnen begann. Der am 1. September 2020 auf allen fünf Positionen erneuerte Stadtrat nahm nun die Sache in die Hände.

In diesem Zusammenhang diskutierte der Stadtrat auch eine Amtszeitbeschränkung. Er würde eine solche – begrenzt auf maximal vier Legislaturen – grundsätzlich begrüssen, wie er festhält. Da dies aber eine Revision der Gemeindeordnung voraussetze, wolle er diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt klären.

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