Justiz Kriminalgericht verurteilt Schmuckverkäufer mit langen Fingern

SDA

27.4.2020 - 23:59

Diebstahl beim Schaufensterdekorieren: Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Schmuckverkäufer verurteilt. (Symbolbild)
Diebstahl beim Schaufensterdekorieren: Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Schmuckverkäufer verurteilt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

2017 ist aus einem Luzerner Schmuckgeschäft ein 30'000 Franken teurer Ring verschwunden. Des Diebstahls beschuldigt wird ein 29-jähriger Verkäufer, der die Tat bestreitet. Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegten aber dessen Schuld, findet das Kriminalgericht.

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze zu je 100 Franken. Diese Strafe wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Dazu kommt eine Busse von 4500 Franken. Weil der Beschuldigte uneinsichtig sei, sei diese Busse im Sinne eines sofort spürbaren Denkzettels nötig, hält das Gericht fest.

Beim Strafmass folgten die Kriminalrichter dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt. Das am Montag veröffentlichte begründete Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.

Der mutmassliche Diebstahl hatte sich gemäss Staatsanwaltschaft im Dezember 2017 in einem der grossen Luzerner Uhren- und Schmuckgeschäfte ereignet. Der Verkäufer soll beim Dekorieren eines Schaufensters einen ausgestellten Ring im Wert von über 30'000 Franken gestohlen haben.

Der Beschuldigte führte an, er habe lediglich einen leeren Schmuckständer im Schaufenster entdeckt und diesen an sich genommen. Er habe vermutet, dass dieser beim Dekorieren vergessen worden sei.

Suspektes Verhalten auf Video

Tatsächlich ist auf keiner der Überwachungskameras zu sehen, wie der Beschuldigte den Ring an sich nahm. Die Schaufenster, die nur für das Personal zugänglich sind, werden nicht videoüberwacht. Trotzdem steht für das Kriminalgericht ausser Frage, dass nur der Beschuldigte als Dieb in Frage komme.

Das Gericht stützte sich dabei auf das angeblich suspekte Verhalten des Beschuldigten, wie es auf Videoaufnahmen zu sehen und wie es von seinen Arbeitskollegen geschildert worden sei. Zudem habe er es entgegen den Vorschriften unterlassen, den Vorgesetzten zu melden, dass er einen leeren Schmuckständer gefunden habe.

Einen Hinweis darauf, dass ein anderer Verkäufer oder ein Kunde den Ring gestohlen haben könnte, gibt es gemäss Kriminalgericht nicht. Der Beschuldigte dagegen habe ein gewisses finanzielles Motiv gehabt, denn er sei mit einer Betreibungsschuld von über 200'000 Franken konfrontiert gewesen.

Vorbestraft ist der Beschuldigte nicht. Er habe aber das Vertrauen, das der Arbeitgeber in ihn gesetzt habe, massiv verletzt, heisst es in dem Urteil. Er habe vorsätzlich und aus rein finanziellen Motiven gehandelt. Das Gericht weist darauf hin, dass der Beschuldigte trotz einem bescheidenen Einkommen einen hohen Lebensstandard mit Casinobesuchen und kostspieligen Autos pflege.

Zurück zur Startseite