Landrat URLandrat spricht 13 Millionen Franken für Bristenstrasse-Sanierung
SDA
29.1.2020 - 09:30
Der Kanton Uri kann die über hundertjährige und steinschlaggefährdete Strasse ins Bergdorf Bristen umfassend sanieren. Der Landrat hat am Mittwoch dafür einen Verpflichtungskredit über 13 Millionen Franken bewilligt. Die Gesamtkosten betragen 17,6 Millionen Franken.
Das Parlament genehmigte den Verpflichtungskredit einstimmig. Arbeiten im Umfang von 4,6 Millionen Franken sollen ordentlich über das Unterhaltsprogramm abgewickelt werden. Die Arbeiten starten 2020 und erstrecken sich über 15 Jahre hin. Ausgeführt werden sollen sie in einem Zweijahreszyklus: Ein Jahr wird geplant, ein Jahr wird gebaut.
Das Geschäft war im Landrat unbestritten. Verschiedene Redner führten zwar die hohen Kosten ins Feld. Andere Varianten wie etwa ein Tunnel wären aber noch viel teurer, hiess es. Zudem relativiere sich die Zahl angesichts der langen Zeitdauer. Die Dringlichkeit der Sanierung sei gegeben. Die Investition stehe auch als Bekenntnis zur Unterstützung der Urner Seitentäler.
Hansheiri Ziegler (SVP) sagte, Bristen mit seinen 450 Bewohnern in den rund 200 Haushalten, sei heute als Wohnlage auch bei jungen Familien wieder beliebt. Die Abwanderung habe reduziert werden können. Die Sanierung sei für Touristen und Einwohner eine gute Lösung.
Längere Sperrung 2017
Die Strasse ins Bergdorf Bristen ist von 1910 bis 1912 für den Fuhrverkehr gebaut und seither nur stellenweise ausgebaut worden. Sie führt durch ein steiles Gelände, in dem es immer wieder Steinschläge und Felsstürze gibt. Zudem weist das Bauwerk Schäden auf.
2017 war ein zehn Meter langes Strassenstück abgerutscht, die Strasse war darauf während mehreren Wochen gesperrt. Es gab politische Forderungen für eine Notstrasse, damit Bristen auch bei einer Strassensperrung per Auto erreichbar sei. Regierung und Parlament lehnten dies 2018 ab. Es wurde aber damals in Aussicht gestellt, Instandsetzungsmassnahmen vordringlich zu behandeln.
Dringlich ausgeführt werden soll namentlich die Naturgefahrenabwehr, also Schutzbauten und Felssicherungen. Dringlich sind aber auch Massnahmen an den Stützkonstruktionen der serpentinenreichen Strasse. Weitere Massnahmen betreffen etwa den Schutz vor Erosionen.
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