Strassenbau Landratskommission gegen Stopp bei Entlastungsstrasse Stans-West

SDA

6.11.2020 - 16:46

Der Nidwaldner Baudirektor Josef Niederberger (CVP) stösst mit seiner Strassenbaupolitik im Parlament auf Widerstand. (Archivaufnahme)
Der Nidwaldner Baudirektor Josef Niederberger (CVP) stösst mit seiner Strassenbaupolitik im Parlament auf Widerstand. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Im Kanton Nidwalden will die zuständige Landratskommission im Gegensatz zum Regierungsrat am Projekt Entlastungsstrasse Stans-West festhalten. Es sei an der Zeit, das Verkehrsproblem in Stans zu lösen, begründete die Kommission ihren Entscheid.

Den Grundsatzentscheid für eine Entlastungsstrasse im Westen von Stans hatte das Kantonsparlament 2015 gefällt. 2016 sprach es für die Planung der ein Kilometer langen Strasse einen Kredit von 560'000 Franken. Es legte auch die Linienführung entlang der Bahngleise Richtung Stansstad NW fest.

Der Regierungsrat, der gegen die Entlastungsstrasse war, beantragte aber vor zwei Monaten dem Landrat einen Planungsstopp. Das ausgearbeitete Projekt sei nicht zu genehmigen und das Vorhaben vorläufig nicht weiter zu verfolgen. Die Kantonsregierung begründete dies damit, dass die Idee einer Entlastungsstrasse im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzepts geprüft werden solle.

Davon hält die landrätliche Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL), die das Geschäft für die Session vom 25. November vorbereitete, aber nicht viel. Mit 8 zu 2 Stimmen entschied sie, dass das Projekt jetzt angegangen werden solle, wie aus den am Freitag publizierten Unterlagen hervorgeht.

Erster Bestandteil

Die BUL begründete ihre Haltung damit, dass die Bevölkerung jetzt eine Lösung für das Verkehrsproblem im Raum Stans wolle. Von einer Gesamtverkehrskonzeption seien bezüglich der Entlastungsstrasse keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Vielmehr sei die geplante Strasse ein erster Bestandteil einer Gesamtverkehrskonzeption.

Die BUL beantragt aber, die Entlastungsstrasse etwas schmaler zu bauen. Statt 10,6 Meter soll der Querschnitt der Anlage, zu der neben der Fahrbahn auch ein Grünstreifen sowie ein Rad- und Gehweg gehören, nur 9,8 Meter breit sein. Damit falle der Kulturlandverlust geringer aus.

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