ProzessLenker wegen tödlichen Überholmanövers vor Kriminalgericht Luzern
SDA
22.11.2019 - 09:10
2015 haben auf der Autostrasse in Malters LU zwei Autofahrer bei einem Unfall das Leben verloren. Der Unfallverursacher steht heute vor dem Kriminalgericht Luzern. Er soll sich der fahrlässigen, vielleicht auch der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gemacht haben.
Der Verkehrsunfall geschah am frühen Morgen des 12. Juni 2015 auf der Umfahrungsstrasse von Malters. Dort darf, bei Gegenverkehr, mit maximal 100 km/h gefahren werden.
Wie es in der Anklageschrift heisst, war der aus dem Kanton Schwyz stammende, heute 25-jährige Beschuldigte Richtung Luzern unterwegs, und überholte pflichtwidrig und knapp ein Sattelmotorfahrzeug. Um eine Kollision zu verhindern, wich ein entgegenkommender Autofahrer aus. Dieser verlor dabei die Kontrolle über seinen Wagen, geriet auf die linke Fahrbahnhälfte und kollidierte dort frontal mit einem Auto. Die beiden Fahrzeuglenker starben am Unfallort.
Der Beschuldigte hat in den Augen der Staatsanwaltschaft mit seinem riskanten Überholmanöver den Tod der beiden Automobilisten verursacht. Er habe grob pflichtwidrig und unvorsichtig gehandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Hauptantrag wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr.
In einem Nebenantrag fordert die Staatsanwaltschaft gemäss Anklageschrift eine vierjährige Freiheitsstrafe, dies falls der Beschuldigte in der Beurteilung des Gerichts einen tödlichen Verkehrsunfall in Kauf genommen haben sollte. Er würde dann wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen.
Nach dem Unfall wurde die Sicherheit der Strasse von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) überprüft und aufgrund deren Empfehlungen gewisse Anpassungen vorgenommen. Zu diesen gehören etwa taktile Strukturmarkierungen in der Fahrbahnmitte.
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