Justiz Lieferungen an Buchhaltung vorbeigeschmuggelt: Betrüger verurteilt

SDA

3.8.2020 - 23:59

Das Kriminalgericht des Kantons Luzern hat einen Betrüger zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivaufnahme)
Das Kriminalgericht des Kantons Luzern hat einen Betrüger zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Ein Angestellter eines Luzerner Baumaterialhändlers hat, um seinen Lebensunterhalt, seine Schulden und seine Modelleisenbahn zu finanzieren, Warenverkäufe im Wert von über 130'000 Franken an der Buchhaltung vorbeigeschmuggelt. Das Kriminalgericht hat den 35-Jährigen wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt.

Der Angestellte wickelte von 2017 bis 2019 Bestellungen eines Kunden so ab, dass sie bar bezahlt wurden und dass der Kunde keine eigene Kundennummer erhielt. Zu diesem Zweck buchte er die Bestellungen unter «allgemeine Barverkäufe» ab und stellte statt richtige nur Proformarechnungen aus, die er löschen konnte.

Zudem sorgte der Angestellte dafür, dass ein Teil der Bestellungen direkt vom Lieferanten an den Kunden geliefert wurden. Er erfasste diese Lieferungen so, als wären sie an das Lager seines Arbeitgebers gegangen.

Bei der Inventur des Materiallagers gab der Angestellte jeweils nicht den effektiven Wert an, sondern den in der Buchhaltung ausgewiesenen höheren Wert, um seine nicht verbuchten Barverkäufe zu verschleiern. Damit habe das Unternehmen aber auch nicht den korrekten Betriebsertrag oder den korrekten Warenbestand ausgewiesen, heisst es in der Anklageschrift.

Geständig

Der Angestellte kassierte bei dem Kunden das Geld für die Lieferungen jeweils bar ein und behielt es für sich. Mindestens 55'000 Franken gab er aus, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu zahlen. 70'000 Franken leitete er an Betreibungsämter für die Rückzahlung von Schulden weiter. Schliesslich investierte er auch 6500 Franken in Modelleisenbahnartikel.

Der Beschuldigte gab die ihm zur Last gelegten Taten zu und akzeptierte die vom Staatsanwalt beantragte Strafe. Der Prozess vor dem Kriminalgericht konnte so im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden, das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte muss seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Schadenersatz von 136'000 Franken zahlen. Dazu kommen Verfahrenskosten von 3000 Franken.

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